Negative Vorprüfungen
11.03.2026
Wasserrecht; Antrag auf beschränkte Erlaubnis von Zweckverband Unteres Inntal zur Errichtung eines Versuchsbrunnes VB II Neukirchen mit anschließendem Ausbau zum Hauptbrunnen BR II Neukirchen auf der Fl.-Nr. 189/2, Gemarkung Neukirchen a. Inn, inkl. Durchführung von Pumpversuchen mit Einleitung der Förderwässer in den Vornbacher Bach nach §§ 8 - 10 WHG i.V.m Art. 15 BayWG und Anzeige für die Errichtung von drei Grundwassermessstellen GWM 1 bis GWM 3 (Fl.-Nr. 239 GWM1, 228 GWM2, 39/7 GWM 3 Gemarkung Neukirchen a. Inn) mit Durchführung von Pumpversuchen gemäß § 49 WHG i.V.m. Art 30 BayWG; Bescheid nach Art. 15 BayWG, Änderungsantrag vom 13.01.2026; Geschäftszeichen: 53.0.07/6421.05-1 Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG, , § 7 UVPG in Verbindung mit den in der Anlage 3 aufgeführten Kriterien des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) 1. Zweck der Maßnahme, Änderungsantrag vom 13.01.2026 mit 48,5m: Erkundung und Erschließung des Grundwasservorkommens zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage Neukirchen des Zweckverbandes Wasserversorgung Unteres Inntal. Da die Gewinnungsgebiete Kemating und Fürstenzell langfristig nicht mehr sicher und wirtschaftlich genutzt werden können, soll im Erschließungsgebiet Neukirchen ein Ersatzbrunnen (Brunnen II Neukirchen) zur Sicherung der Wasserversorgung errichtet werden. Für eine bessere Abgrenzung der Zustromverhältnisse des Grundwassers in Richtung des Erschließungsgebietes sollen zusätzlich drei Grundwassermessstellen GWM 1 bis GWM 3 Neukirchen im potentiellen Einzugsgebiet der Wassergewinnung errichtet werden. Antragsumfang: Das Erschließungsgebiet Neukirchen liegt südöstlich angrenzend an die Gemeinde Neukirchen a. Inn. Der geplante Bohrstandort des Brunnens II Neukirchen liegt rd. 250 m südöstlich des Brunnens I Neukirchen auf dem Grundstück FI.-Nr. 189/2, Gemarkung Neukirchen a.lnn, Gemeinde Neuburg a. Inn. Der geplante Tiefbrunnen befindet sich außerhalb des bestehenden WSG Neukirchen / lnn des bestehenden BR l Neukirchen Ausbau Versuchsbohrung Bohrendtiefe: 48,5 m unter Geländeoberkante (uGOK) Bohrdurchmesser: von 419 — 375 mm Filterrohre: PVC DN 175 Vollrohre: PVC DN 175 Abdichtung: Quellton Filtermaterial: Filterkies 3,2 mm — 5,6 mm Fördereinrichtung Für die Zeit der Spülungs- und Entsandungspumpstufen und der Ergiebigkeitstests ist der vorübergehende Einbau einer geeigneten Unterwasserpumpe notwendig. Es ist geplant, das Pumpwasser über ein Absetzbecken in den Vornbacher Bach einzuleiten. 2. Prüfung nach der Anlage 3, Ziffer 13.4 des UVPG: Durch den Änderungsantrag mit max. 48,5 Metern wird geprüft, ob es sich nach der Ziffer 13.4 um eine Tiefbohrung zum Zwecke der Wasserversorgung Spalte 2 = allgemeine Vorprüfung der Anlage 3 i.S.d. UVPG handelt, weil die Bohrung nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Bundesberggesetz unter 100 Metern liegt und damit nur dem Wasserhaushaltsgesetz und Bayerischen Wassergesetz unterliegt. 3. Gesamtergebnis: Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Maßnahme nach Einschätzung des Landratsamtes Passau auf Grund überschlägiger Prüfung keiner förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu besorgen sind, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären (§ 7 Abs. 1 UVPG).
Verfahrensführende Stelle
Landratsamt Passau
Domplatz 11
94032 Passau
Wasserwirtschaftliche Vorhaben