Zulassungsverfahren
16.10.2025
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Geschäftsbereich Lingen, Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems), hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Mit Verfügung vom 09.09.2025 wurde das Projekt E 233 zum 01.10.2025 aus dem Projektbereich Lingen/ Osnabrück in den NLStBV Geschäftsbereich Osnabrück, Mecatorstraße 11, 49080 Osnabrück, ausgegliedert und wird dort als eigener Sonderprojektbereich weitergeführt. Die vorliegende Planung umfasst den vierstreifigen Ausbau der E 233 im dritten Planungsabschnitt zwischen der Stadt Haselünne, Bau-km 301+665, und der Kreisgrenze Emsland/ Cloppenburg, Bau-km 314+319. Der Planungsabschnitt befindet sich im mittleren Teil der Ausbaustrecke der E 233 und liegt auf dem Gebiet der Stadt Haselünne sowie der Samtgemeinde Herzlake. Die Gesamtlänge des Abschnitts beträgt ca. 12,654 km. Der Ausbau erfolgt überwiegend entlang der vorhandenen zweistreifigen Bundesstraßen B 402 und B 213. Eine Neutrassierung ist im Bereich der Ortslage Haselünne-Eltern erforderlich. Zudem ist eine teilweise Nachnutzung der bisherigen B 213 als zwischengemeindliche Straßenverbindung vorgesehen. Die Planung sieht zwei Anschlussstellen (AS) (AS 07 E 233/ B402/ L 65, AS 08 B 213/ L 55)) vor. Im Zuge des Vorhabens ist eine Teilverlegung des Streckengleises der Emsländischen Eisenbahn (EEB) auf der Strecke Meppen nach Essen erforderlich. Die Verkehrswirksamkeit entsteht ausschließlich im Zusammenhang mit dem östlich angrenzenden Planungsabschnitt 4 (PA 4), da der PA 3 in nördlicher Abrückung von der Bestandstrasse endet, sodass Anschluss an das weiterführende Straßennetz erst mit Bau des PA 4 besteht. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden größtenteils die Gemarkungen Haselünne, Eltern, Flechum, Herzlake und Westrum beansprucht. Außerdem werden kleinflächig Grundstücke in den Gemarkungen Felsen, Holte-Lastrup, Lähden, Landegge, Löningen, Niederlangen und Holdorf in Anspruch genommen. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 6 (in Verbindung mit Nr. 14.5 der Anlage 1) des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Verfahrensführende Stelle
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Dezernat 41
Verkehrsvorhaben