Zulassungsverfahren
30.03.2026
Die Firma Spreewerk Lübben Delaborierung GmbH, Börnichen 99 in 15907 Lübben (Spreewald), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Börnichen 99 in der Gemarkung Lübben, Flur 24, Flurstücke 4, 5, 8, 12, 13, 14, 15/1, 16, 70/1, 75, 76, 77, 78, 79, 130, 131, 146, 147, 152, 153, eine Anlage zur Delaborierung und thermischen Behandlung von Munition und Gegenständen mit Explosivstoffen sowie zur Herstellung von Recycling- und Nitromethanboostern und zur Lagerung von Munition und Gegenständen mit Explosivstoffen wesentlich zu ändern. Beantragt sind weiterhin drei Zulassungen des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für die Baustelleneinrichtung, Infrastrukturmaßnahmen und die Gründung. Im bestehenden und genehmigten Betrieb werden Munition, Feuerwerkskörperabfälle, andere Explosivabfälle und explosive Bauteile (zum Beispiel aus Airbags) verwertet und so weit wie möglich für eine Wiederverwendung aufbereitet beziehungsweise am Standort selbst wiederverwendet. Hierzu werden die Munition und Gegenstände mit Explosivstoffen zunächst zerlegt und die darin enthaltenen Explosivstoffe entnommen. Die entnommenen Explosivstoffe können anschließend überwiegend recycelt werden. Ein Teil der Explosivstoffe kann direkt vor Ort zur Herstellung von Treibladungen eingesetzt werden. Explosivstoffe, die sich nicht für die Rückführung in den Wirtschaftskreislauf eignen, werden in der Thermischen Vernichtungsanlage (ThVA) in einem erdgasbefeuerten Drehrohrofen verbrannt und dadurch unschädlich gemacht. Die dabei entstehenden Abgase werden über ein mehrstufiges Abgasreinigungssystem gereinigt und anschließend über den bestehenden Schornstein abgeführt. Folgende Änderungen / Erweiterungen der Anlage sollen vorgenommen werden: der Betrieb einer Zündermontage, die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Sprengstoffveredelung, die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zum Gießen und Laborieren, die Errichtung und der Betrieb einer Anlage zur Montage von Raketenartilleriesystemen (RAS) (Integration und Prüfung von RAS), die Errichtung und der Betrieb einer Abwasserbehandlungsanlage als Nebeneinrichtung, die Errichtung und der Betrieb eines Labors als Nebeneinrichtung, die Errichtung und der Betrieb einer Abfall-/AwSV-Fläche als Nebeneinrichtung (AwSV-Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen), die Anpassung der Infrastruktur (stellenweiser Fahrwegeausbau) und die Errichtung und der Betrieb von vier Notstromaggregaten. Die bestehende Delaborierung von bis zu 11 000 Tonnen Nettoexplosivstoffmasse pro Jahr (NEM/a) Munition und Gegenstände mit Explosivstoffen sowie die bestehende thermische Vernichtung von 668 Tonnen NEM/a werden nicht geändert. Die Lagerkapazität des Explosivstofflagers von 160 Tonnen NEM wird ebenfalls nicht geändert. Es wurde ein Antrag auf Waldumwandlung gestellt. Bei der Bestandsanlage handelt es um eine Anlage der Nummer 10.1 G und der Nummer 9.3.1 G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 10.1 X und Nummer 9.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Bei der beantragten Änderung handelt es sich um Anlagen der Nummern 10.1 G des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie um ein Vorhaben der Nummern 10.1 X der Anlage 1 des UVPG. Für das beantragte Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den 01. Januar 2027 vorgesehen.
Verfahrensführende Stelle
Landesamt für Umwelt
T 12 Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Sonstige Industrieanlagen