Zulassungsverfahren
11.09.2026
Die Firma Valet und Ott GmbH & Co. KG, Beton-, Kies- und Splitterwerke, Uferweg 25 in 88512 Mengen-Rulfingen, plant eine Erweiterung des bisherigen Kiesabbaus am Standort Otterswang im Gewann Stockäcker. Das Erweiterungsgebiet „Stockäcker“ grenzt unmittelbar südöstlich an das aktuelle Abbaugebiet im Gewann „Grubenjagen“ an. Die Vorhabensfläche wird bislang größtenteils landwirtschaftlich genutzt. Auf einer Fläche von ca. 2,5 ha ist Wald. Das Vorhabensgebiet umfasst eine Fläche von ca. 15,4 ha. Die Abbaufläche selbst beträgt ca. 14 ha. Der Kies wird im Trockenabbau sowie im temporären Nassabbau gewonnen. Das Kiesabbauvolumen beträgt laut Planunterlagen 2,4 Mio. m3. Davon sollen 2,0 Mio. m3 im Trockenabbau abgebaut werden, 0,4 Mio. m3 im zeitweisen Nassabbau. Dem verwertbaren Material stehen 1,2 Mio. m3 Abraum gegenüber. Der Abbau ist für eine Zeit von 14 Jahren vorgesehen und soll in drei Abbaustufen mit jeweils einer Fläche von etwas weniger als 5 ha, von Norden nach Süden und Südwesten hin erfolgen. Es ist geplant, die Rekultivierung fünf Jahre nach Abbauende, also 19 Jahre nach Abbaubeginn, fertigzustellen. Der Abbau im aktuellen Abbaugebiet „Grubenjagen“ soll während des Abbaus in „Stockäcker“ pausieren. Mit Abschluss des Abbaus in „Stockäcker“ soll der Abbau in „Grubenjagen“ fortgesetzt werden. Die Zulassung des Vorhabens erfordert eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung und eine wasserrechtliche Erlaubnis mit einer integrierten Umweltverträglichkeitsprüfung. Zudem wurde ein befristete Waldumwandlungsgenehmigung notwendig. Die sachliche und örtliche Zuständigkeit liegt beim Landratsamt Sigmaringen als untere Naturschutzbehörde. Nach §§ 27 Abs. 1, 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. § 74 Abs. 4 Satz 2 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) und § 14 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) ist eine Ausfertigung der Entscheidung und der genehmigten Planunterlagen sowohl auf dem zentralen UVP-Portal des Landes Baden-Württemberg als auch in den Gemeinden zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.
Verfahrensführende Stelle
Regierungspräsidium Tübingen
LRA Sigmaringen
Bauvorhaben, Fremdenverkehr, Freizeit, ohne Bebauungsplan