Negative Vorprüfungen
09.02.2026
Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau einer rund 650 m langen zweigleisigen Zulaufstrecke zur derzeitigen Straßenbahnhauptwerkstätte an der Ständlerstraße, für die die Antragstellerin den Umbau in einen Straßenbahnbetriebshof plant, ab der Wendeschleife Schwanseestraße durch die Ständlerstraße, eine Erneuerung der Wendeschleife selbst mit Vergrößerung des Gleisbogens und Einbindung in die neue Zulaufstrecke, den Rückbau der bestehenden Zulaufstrecke in der Chiemgaustraße und Aschauer Straße mit Ausnahme eines kurzen Gleisstutzens in der Aschauer Straße sowie einen kurzen Interimsanschluss an die Gleise der bestehenden Straßenbahnhauptwerkstätte. Die bestehende Wendeschleife und Endhaltestelle Schwanseestraße wird wie folgt umgebaut: Nördlich der Wendeschleife, ungefähr zwischen den Anwesen Schwanseestraße 54 und 61, etwa bei Bau-km 0+040, wird eine neue, nach Südwesten abzweigende Weiche im stadtaus-wärtigen, westlich liegenden Gleis der in diesem Bereich zweigleisigen, von Norden nach Sü-den verlaufenden Strecke für die Tramlinie 18 eingebaut, um eine Befahrung der Wendeschlei-fe für den Linienverkehr der Tramlinie und davon unabhängig das Einrücken auf der weiter geradeaus in Richtung Süden verlaufenden Betriebsstrecke über ein neues Einrückgleis zu ermöglichen. Gleislage und Bahnsteig der Endhaltestelle bleiben in ihrer Lage bestehen, das Bahnsteiggleis wird auf einer Länge von rund 200 m erneuert, während am Bahnsteig selbst keine Änderungen geplant sind. Der Gleisbogen der Wendeschleife wird im Vergleich zum Bestand auf einen Radius von 19 m vergrößert, um an das neue, östlich liegende Ausrückgleis anzuschließen und somit wieder stadteinwärts fahren zu können. Hierfür sind eine neue Gleis-kreuzung mit dem Einrückgleis und eine neue Weiche zum Anschluss an das Ausrückgleis erforderlich. Der Achsabstand zwischen Einrückgleis und Ausrückgleis ist im gesamten Streckenverlauf der Neubaustrecke mit 3,65 m geplant bis auf den nördlichen Bereich am Anfang der Neubaustrecke, in dem auf die Bestandsgleise zurückgeschwenkt wird. Am Ostrand der Schwanseestraße wird aufgrund der entsprechend der Planung nunmehr weiter östlich verlau-fende Straßenbahntrasse die in Fahrtrichtung Norden verlaufende überbreite Fahrspur von 5,5 m auf 3,5 m verschmälert. Die Gleise sollen wie bisher auf einem besonderen Bahnkörper verlaufen; die bauliche Trennung zur Fahrbahn erfolgt über ein Hochbord mit 12 cm Abstich. Die bisher auf Höhe des Anwesens Schwanseestraße 54 befindliche Fußgängerüberquerungsstelle über die Schwanseestraße und die Gleise nördlich der Wendeschleife wird aus dem neuen Weichenbereich heraus um etwa 30 m nach Norden verlegt; sie soll wie bisher unsignalisiert bleiben, aber zukünftig mit Querungsbreite 4,0 m in Z-Form mit Umlaufsperren zur Erhöhung der Aufmerksamkeit mit erzwungener Blickrichtung zu den entgegenkommenden Trambahnen ausgebildet und mit einer Beleuchtung versehen werden. Zwischen Straßenbahntrasse und angrenzenden Fahrbahnen sind Aufstellflächen für Fußgänger vorgesehen. Für die Fußgängerquerung sollen westlich und östlich der Schwanseestraße je ein Baum gefällt werden. Etwa auf Höhe des Anwesens Schwanseestraße 67b, etwas nördlich der Mitte zwischen Nord- und Südende der Wendeschleife ungefähr bei Bau-km 0+140, befindet sich in der Fahrbahn der östlichen Schwanseestraße ein Einsteigschacht in einen Kanal der MSE im geplanten neuen Gleisbereich, der in westliche Richtung in den Bereich einer bisherigen Grünfläche westlich des Einrückgleises innerhalb der Wendeschleife verlegt werden soll. Um den Schacht für Wartungs- und Reinigungsarbeiten erreichen zu können, ist eine knapp 30 m breite Gleis-überfahrt zwischen Bau-km 0+140 und 0+166 sowie eine befestigte Aufstellfläche innerhalb der Grünfläche, unmittelbar westlich der Gleise, vorgesehen, für deren Errichtung zwei Bäume gefällt werden sollen. Die bestehende Wendeschleife soll wie bisher als Rasengleis mit hochliegender Vegetationse-bene ausgeführt werden, Weichen- und Gleiskreuzungsbereiche und der Wendeschleifenbogen sollen als Schottergleis mit Vignolschiene und Raseneindeckung ausgeführt werden. Im Bereich der Fußgängerquerung nördlich der Wendeschleife sollen eine Asphaltbefestigung oder Strail-Platten und im Bereich der Überfahrt für MSE-Fahrzeuge Rasengittersteine verlegt werden. Das bestehende Fahrleitungssystem in der Wendeschleife und Endhaltestelle Schwanseestraße, eine Einfachfahrleitung mit Flachkette und Masten im Grünbereich der Wendeschleife und in den Seitenräumen der Schwanseestraße, muss aufgrund der geänderten und neuen Gleisanlagen angepasst werden. Dazu werden aus geometrischen und statischen Gründen teilweise neue Masten gesetzt und die Verspannung angepasst. Untergeordnet kommen auch Masten mit Auslegern über zwei Gleise zum Einsatz. Zwei Litfaßsäulen südlich der Wendeschleife müssen projektbedingt versetzt werden. Südlich der Wendeschleife Schwanseestraße ist eine Fußgänger- und Radwegfurt über die östliche Schwanseestraße geplant. Ab einschließlich dieser wechselt die Gleiseindeckung von Rasen auf Asphalteindeckung zur Querung der östlichen Fahrbahn der Schwanseestraße und der nördlichen Fahrbahn der Ständlerstraße. Die Zulaufstrecke wird zweigleisig nach Osten abbiegend über Gleisbögen mit Radien von jeweils 25 m sowie Übergangsbögen in die Ständlerstraße geführt, wo sie weiter straßenmittig mit unverändertem Achsabstand zwischen Einrückgleis und Ausrückgleis von 3,65 m von Westen nach Osten verläuft. In der Ständlerstraße werden die Gleise ab dem Ende des Bogens, etwa bei Bau-km 0+333, wieder auf einem besonderen Bahnkörper geplant und als Schottergleises mit Vignolschiene und Raseneindeckung ausgeführt. Im Bereich der Unterführung der Ständlerstraße unter die Eisenbahnstrecke zwischen Giesing und Fasangarten, beginnend 10 m vor der Unterführung und endend etwa 10 m dahinter, ist eine reine Schotterbettung ohne Raseneindeckung vorgesehen; in diesem Bereich sollen Fangschienen als Entgleisungsschutz gegenüber dem Brückenmittelpfeiler eingebaut und der Gleisabstand auf 4,30 m aufgeweitet werden. Im Abschnitt Wendeschleife Schwanseestraße bis zur Einmündung der Aschauer Straße ist eine Hochkettenfahrleitung mit Tragseil und Fahrdraht vorgesehen. Es werden Mittelmasten zwischen den Gleisen und beidseitige Ausleger angeordnet. Die Masthöhen variieren abhängig vom Abstand zur jeweiligen Gleisachse bei vorgegebener Fahrdrahthöhe von 5,50 m zwi-schen etwa 6,50 m bis 7,50 m. Masten, die auch für die Straßenbeleuchtung verwendet werden, sind bis zu 13 m hoch. Für die Durchfahrt unter der bestehenden Eisenbahnüberführung wird die Fahrdrahthöhe stufenweise über mehrere Fahrdrahtstützpunkte auf 4,20 m reduziert. Direkt vor und nach der Eisenbahnüberführung werden die Tragseile der Hochkette an Mittelmasten abgefangen. Um den elektrischen Querschnitt ungemindert weiterführen zu können, wird je Gleis auf den Hauptfahrdraht ein zusätzlicher Fahrdraht aufgeklemmt. Die eigentliche Unterführung erfolgt somit ohne Brückenstützpunkte. Zusätzlich werden je Gleis, parallel zum Fahrdraht, zwei Prellleiter an der Unterkante der Brücke befestigt und mit der Erdungsanlage verbunden. Ferner wird ein Berührungsschutz an den beiden Brückenkappen angebracht, um die elektrischen Schutzabstände für Personen, die sich auf der Eisenbahnüberführung aufhalten, insbesondere Instandhaltungspersonal der DB, einhalten zu können. Zwischen Eisenbahnunterführung und Einmündung der Aschauer Straße müssen zwei auf dem Mittelteiler der Ständlerstraße stehende Bäume gefällt werden. Durch den Bau des besonderen Bahnkörpers muss die Ständlerstraße zwischen Schwanseestraße und dem Bereich westlich der Einmündung der Aschauer Straße in Fahrtrichtung Osten von drei auf zwei Fahrspuren reduziert werden; in Fahrtrichtung Westen bleiben unverändert zwei Fahrspuren, aber es entfällt eine Parkspur mit etwa 38 Parkplätzen. Im Bereich der Einmündung der Aschauer Straße, beginnend etwa 50 m westlich der Einmündung etwa bei Bau-km 0+578 wechselt die Gleisbauform wieder zur festen Fahrbahn mit Rillenschienen und Asphalteindeckung. In diesem Bereich kommt eine Flachkettenfahrleitung zum Einsatz, die an die Fahrleitungsanlage auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin anschließt. Die Zulaufstrecke wird in der Ständlerstraße kurz vor der Kreuzung mit der Aschauer Straße aufgeteilt in eine westliche Hauptzufahrt und in eine östliche Nebenzufahrt. Hierfür wird im südlich verlaufenden Einrückgleis eine Weiche eingebaut. Das rechte Abzweiggleis führt mit einem Radius von 25 m nach Südosten zur vorgesehenen Hauptzufahrt des Straßenbahnbetriebshofs, das Stammgleis als Einrückgleis der Nebenzufahrt über eine Gleiskreuzung mit dem Ausrückgleis der Hauptzufahrt mit einem Radius von 35 m etwa 10 m weiter östlich ebenfalls nach Südosten zur dort liegenden Nebenzufahrt. In Gegenrichtung führt das Ausrückgleis der Hauptzufahrt, das ebenfalls in einem Bogen mit Radius 25 m parallel zum Einrückgleis verläuft, über die genannte Gleiskreuzung und schließt an das Zweiggleis von Südosten her mittels einer Weiche an auf die Strecke in Richtung Schwanseestraße. Etwa 10 m östlich der Abzweigung der Hauptzufahrt von der Nebenzufahrt ist eine weitere Gleiskreuzung vorgesehen; hier kreuzt das auf der Nordseite der beiden Gleise verlaufende Ausrückgleis der Nebenzufahrt, das in einem Bogen mit Radius 28 m in Fahrtrichtung von Nordwesten nach Westen verläuft, ein in einem Bogen von Nordwesten nach Norden Richtung Aschauer Straße verlaufendes Gleis der bisherigen Zulaufstrecke, das südöstlich der Kreuzung mit einer Weiche in Richtung Nordwesten vom Einrückgleis abzweigt und mit einem Radius von 19 m einen aus dem westlichen Gleis – bisherigen Einrückgleis - der bisherigen Zulaufstrecke verbleibenden etwa 140 m langen Gleisstutzen in der Aschauer Straße anschließt, der künftig für Verladevorgänge unter polizeilicher Verkehrssicherung genutzt werden soll, um neue Trambahnen in den Betriebshof ziehen zu können. Das bestehende östliche Gleis – Ausrückgleis der bisherigen Zulaufstrecke - in der Aschauer Straße wird im Kreuzungsbereich Aschauer Straße/Ständlerstraße zurückgebaut. Inhalt der Planung ist zudem, dass die alte Zulaufstrecke außerhalb des Kreuzungsbereichs Aschauer Straße/ Ständlerstraße und des bestehen bleibenden Gleisstutzens nach Inbetriebnahme der neuen Zulaufstrecke aufgelassen und dauerhaft entwidmet wird. Im Rahmen des Projekts soll allerdings nur die Fahrleitungsanlage auf einer Länge von etwa 750 m bis auf eine etwa 50 m lange Teilüberspannung des verbleibenden Gleisstutzens demontiert werden, während die Gleise bis auf weiteres im Straßenraum verbleiben. Antragsinhalt ist jedoch der Rückbau mit Lückenschluss der Weichen am nördlichen Anschluss der bisherigen Zulaufstrecke im nördlichen Bereich der Kreuzung Chiemgaustraße/Schwanseestraße, der zeitnah nach Inbetriebnahme der neuen Zulaufstrecke durchgeführt werden soll. Nach der Inbetriebnahme bis zum Ausbau der Weichen sollen die Zungenvorrichtungen verschweißt und damit in der Weichenlage dauerhaft gesichert werden. Der mit der Tektur A nachträglich ergänzte Interimsgleisanschluss sieht den temporären Anschluss des östlichen Gleispaars der Zulaufstrecke in der Ständlerstraße an die bestehenden Gleise auf dem Betriebsgelände vor, bis der neue Betriebshof genehmigt und gebaut worden ist und seine Funktion aufnimmt. Bis zur Grundstücksgrenze des Betriebsgeländes, also im öffentlich gewidmeten Straßengrund der Ständlerstraße, bleibt die Ausgangsplanung hierbei unverändert bestehen. Der westliche Hauptanschluss der neuen Zulaufstrecke soll bis zur Grundstücksgrenze hergestellt werden und bleibt in der Interimsphase ungenutzt, bis die neuen Gleisanlagen des Betriebshofs errichtet worden sind. Die beiden Weichen, an denen die künftige Hauptzufahrt nach Süden von der Nebenzufahrt abzweigt, sollen in Geradeausfahrtrichtung gestellt und dauerhaft verriegelt werden, so dass im Interimszustand nur die Befahrung der östlichen Nebenzufahrt möglich ist. Der Planfeststellungsumgriff wird im Bereich der Nebenzufahrt um einen kleinen Teilbereich auf dem Gelände des Betriebshofgrundstücks erweitert und umfasst neben den Gleisanlagen auch die Fahrleitung und mehrere Nebenanlagen. Das östliche Gleispaar der neuen Zulaufstrecke wird so temporär an die Bestandsgleise auf dem Hauptwerkstattgelände angeschlossen. Ab der Grundstücksgrenze beträgt die Anpassungslänge des westlich liegenden Einrückgleises rund 21 m bei unveränderter Lage, ein Umbau ist aufgrund der unterschiedlichen Höhen in Bezug auf den Endausbau im Dezimeterbereich erforderlich. Die Anpassungslänge des Ausrückgleises beträgt rund 34 m und umfasst neben der Höhenanpassung auch eine Gleislageverschiebung nach Osten um bis zu 1,09 m zur Anpassung des künftig vorgesehenen Gleisachsabstandes an den Bestand. Die neuen Gleise im Anpassungsbereich sollen wie im bisherigen Bestand als feste Fahrbahn mit Asphalteindeckung ausgeführt werden. Aufgrund der Höhenanpassung der Gleise muss auch die Gleisentwässerung angepasst werden unter Nutzung vorhandener Sinkkästen. Inhalt der Planung der Antragstellerin ist, die Gleise auf dem Betriebsgelände nach Beendigung des Interimszustands, soweit sie nicht dem Endzustand für das Projekt Betriebshof Ständlerstraße in der dann genehmigten Lage entsprechen, wieder zurückzubauen und durch die Gleise des Endzustands für das Projekt Betriebshof Ständlerstraße in der dann genehmigten Lage zu ersetzen. Neben den Fahrdrähten der Streckengleise muss im Interimszustand auch der Fahrdraht des verbleibenden Gleisstutzens in der Aschauer Straße abgefangen werden. Hierfür müssen im Bereich der geringfügig geänderten Gleislage auf dem Betriebsgelände der Antragstellerin neun Fahrleitungsmasten neu errichtet und an das vorhandene Seiltragwerk angebunden werden. Die Fahrleitungsmaststandorte entsprechen dem aktuell von der Antragstellerin beantragten Endzustand im Planfeststellungsverfahren zum Neubau eines Straßenbahnbetriebshofs in der Ständlerstraße. Aufgrund der gegenüber dem Bestand um rund 1 m nach Osten verschobenen Gleisachse des Ausrückgleises müssen die Tor- und Schrankenanlage am Eingang der Straßenbahnhauptwerkstatt geringfügig angepasst und ein Schacht versetzt werden: Das Niederschlagswasser soll in den Rasengleisbereichen der gesamten Neubaustrecke voll-flächig in den Untergrund versickern. Die weiterhin versiegelten Verkehrsflächen sollen über Straßeneinläufe und in Bereichen von Gleisen mit Asphalteindeckung in Gleisentwässerungskästen mit Anschluss an die Straßenentwässerung und im Weiteren in die Kanalanlagen der MSE entwässern. Mehrere Straßeneinläufe müssen aufgrund geänderter Oberflächenneigungsverhältnisse angepasst werden. Die Stromeinspeisung erfolgt über zwei neue Schalthäuser im Bereich der Kreuzung Schwanseestraße/Ständlerstraße, die jeweils mit einem ferngesteuerten Speisepunktschalter und einem Verbindungsschalter ausgestattet werden. Für die Durchführung der Baumaßnahme hat die Antragstellerin insgesamt etwas mehr als zwei Jahre Bauzeit eingeplant. Eine Baustelleneinrichtungsfläche soll südlich der Ständlerstraße unmittelbar gegenüber der Wendeschleife Schwanseestraße positioniert werden.
Verfahrensführende Stelle
Regierung von Oberbayern
Regierung von Oberbayern 23.2 Personenbeförderung, Schienenverkehr
Verkehrsvorhaben