Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Wesentliche Änderung eines Altholzbeheizten Heizkraftwerkes, Bekanntmachung des Vorhabens

29.10.2025

Amtliche Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg nach § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 27. Oktober 2025 Die biotherm Hagenow GmbH (Dr.-Raber-Straße 8, 19230 Hagenow) plant die Erweiterung des Altholzeinsatzes bis zur Kategorie A IV, eine dadurch nötige Erweiterung der Abgasreinigungsanlage, Anpassungen der Lagereinrichtungen sowie den Einsatz von Frischholzhackern sowie die Standortänderung des Altholzschredders im Altholzbefeuerten Heizkraftwerk in Hagenow, Gemarkung Hagenow, Flur 21: Flurstücke 100/5, 100/9, Flur 23: Flurstück 11/2, Flur 24: Flurstücke 164/4, 164/7, 165/3 und 166/10 mit einem Altholzeinsatz von 330 t/d.

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
Negative Vorprüfungen

3. Änderung des planfestgestellten Plans für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde – Landkreis Cloppenburg – Merzen / Neuenkirchen, Planfeststellungsabschnitt 4: Umspannwerk Cappeln_West bis zur Landkreisgrenze Cloppenburg / Osnabrück

29.10.2025

Die vorliegende Planänderung umfasst die Errichtung einer temporären Grundwassermessstelle im Randbereich des westlich von Mast 049 liegenden Waldes auf dem Grundstück eines Privateigentümers (Gemarkung Essen (Oldenburg), Flur 12, Flurstück 15/1 und 449/11), welche auf dessen Wunsch errichtet werden soll.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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