Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Landgeflügel Bucha-Mellingen GmbH

25.10.2025

Die Landgeflügel Bucha Mellingen GmbH i. G., Köttendorfer Str. 1, 99441 Mellingen beantragt die Neugenehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Aufzucht oder zum Halten von Legehennen mit einer Kapazität von insgesamt 25.000 Tierplätzen inkl. Freilaufflächen in der Gemarkung Bucha, Flur 6, Flurstücke 958/3, 959, 960, 961 und 964. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war eine standortbezogene Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 UVPG erforderlich.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Zulassungsverfahren

Genehmigungsverfahren Firma Iqony GmbH, Bergkamen

24.10.2025

Die Firma Iqony GmbH, Rüttenscheider Straße 1-3, 45128 Essen, beantragt gemäß § 9 BImSchG mit Datum vom 17.07.2025 die Erteilung eines Vorbescheides zur Errichtung und Betrieb einer Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD) auf den Grundstücken in 59192 Bergkamen, Westenhellweg 111, Gemarkung Heil, Flur 3, Flurstücke 25, 103, 216, 221, 230, 231 und Flur 5, Flurstücke 23 und 200.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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