Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Sechste Änderung des Planfeststellungsbeschlusses (Reg. - Nr.: OWB/067/24/PF) für das Vorhaben „Verbesserung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder) Abschnitt 2 und 1" vom 10. August 2021 hinsichtlich des Verbleibs der Unterwasserbetonsohle mit Oberkante max. 16,30 m ü NHN, des Verbleibs der bis Oberkante Unterwasserbetonsohle abgetrennten Spundwand sowie der Herstellung von 8 Stück Dalben (Fluss-km 584,3 – 584,7)

07.04.2026

Mit Planfeststellungsbeschluss vom 10. August 2021 wurde das Vorhaben „Verbesserung des Hochwasserschutzes in Frankfurt (Oder) Abschnitt 2 und 1 (Oder-km 584,14) bis Ziegelstraße (Oder-km 584,70) " zugelassen. Für das Vorhaben wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Nunmehr hat der Vorhabenträger, das Landesamt für Umwelt, Referat W21 (Hochwasserschutz, Investiver Wasserbau) eine sechste Änderung der festgestellten Planung vorgesehen. Der Änderungsantrag vom 01.12.2025 sieht vor, dass die Unterwasserbetonsohle, die vormals als temporäre, bauzeitliche Maßnahme vorgesehen war, dauerhaft in der Gewässersohle verbleibt. Die an die Unterwasserbetonsohle wasserseitig unmittelbar angrenzende bauzeitliche Spundwand soll per Unterwasserschneidverfahren bis zur Oberkante der Unterwasserbetonsohle (max. 16,30 m ü. NHN) abgebrannt werden. Der oberhalb der Trennlinie befindliche Teil wird entfernt, der unterhalb der Trennlinie befindliche Teil der Spundwand verbleibt in der Gewässersohle. Zusätzlich ist vor der verbleibenden Spundwand der Einbau von 8 Leit-/ Schutzdalben vorgesehen

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

H & H Schulze Icking Biogas GbR

07.04.2026

Antrag auf Änderung und den geänderten Betrieb einer Biogasanlage

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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