Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Herstellung eines Seitenarms an der Moosach im Freisinger Moos

04.11.2025

Herr Karl-Heinz Freitag, Freitag Weidenart, hat beim Landratsamt Freising einen Antrag auf Herstellung eines Seitenarmes an der Moosach im Freisinger Moos gestellt. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG).

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Verlegung des Holzlandgrabens samt Rückbau und Neubau von Durchlässen sowie Anpas-sung (Verbreiterung) der Jechlinger Straße im Ortsteil Jechling, Gemeinde Anger

04.11.2025

Das vormals ungeteilte Grundstück FlNr. 622/0 (zukünftig als „Baugebiet“ bezeichnet, das die aktuellen FlNr. 622/0, /6, /7, /8, /9, /12 umfasst) war mit einem landwirtschaftlichen Anwesen bebaut. Die Pläne des neuen Eigentümers sahen dann die Errichtung von mehreren Wohngebäuden vor. Aufgrund der beengten Straßensituation im Bereich Jechling vereinbarte die Gemeinde Anger mit dem Eigentümer zur Verbesserung der Erschließung des Baugebiets die Verbreiterung der Jechlinger Straße mit einhergehender Verlegung des Holzlandgrabens um bis zu 1,70 Meter auf die FlNr. 622/7 und /9. Der Holzlandgraben fließt dann – wie bisher – parallel zur Jechlinger Straße.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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