Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Änderung einer Tierhaltungsanlage zu einer Mehrzweckanlage: Alternative Nutzung der vorhandenen Entenställe (27.200 Plätze) zur Biobruderhahnenhaltung (71.000 Plätze) und Erweiterung um Auslaufflächen (Gesamtkapazität: 32 Mastbullen, 27.200 Enten bzw. alternativ 71.000 Bruderhähne) in Werlte

30.09.2025

Herr Christian Krolage, Bockholter Straße 150, 49757 Werlte, beantragt nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Tierhaltungsanlage zu einer Mehrzweckanlage zur Tierhaltung auf dem Grundstück Flur 4, Flurstück 119/7 der Gemarkung Bockholte. Bislang werden in der Anlage 27.200 Enten gehalten. Beantragt wird die alternative Haltung von 71.000 Bruderhähnen sowie die Erweiterung der Anlage um Auslaufflächen. Die Gesamtanlage hat danach eine Kapazität von 32 Rindern und 27.200 Enten bzw. 71.000 Bruderhähnen. Die geplante Anlage soll im Frühjahr 2025 in Betrieb genommen werden. Gemäß § 4 BImSchG in Verbindung mit § 1, § 2 Abs. 1 a.) des Anhangs 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) unterliegt das Vorhaben der Genehmigungspflicht. Für das o.a. Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die dazu erforderlichen Unterlagen zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Studie) wurden mit Datum vom 12.05.2024 vorgelegt.

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Zulassungsverfahren

Antrag auf Zulassung einer Trockenabgrabung von Kies, Sand und Lehm in Bergheim ("Widdendorf II")

30.09.2025

Die ML Mineral-Logistics GmbH & Co. OHG reichte mit Schreiben vom 16.02.2024 sowie Ergänzungen vom November 2024 und Januar 2025 beim Landrat des Rhein-Erft-Kreis die Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung zur Gewinnung von Kies, Sand und Lehm für die geplante „Abgrabung Widdendorf II“ in der Stadt Bergheim, Gemarkung Quadrath-Ichendorf, Flur 22, Flurstücke 225, 101, 219 tlw. und 271-274, 275 tlw. Beantragt wird eine Trockenabgrabung auf einer Fläche von 12,09 ha zuzüglich Erschließung. Ausgehend vom Beginn der Abbautätigkeit spätestens im Jahr 2027 und bei einer gewinnbaren Materialmenge von insgesamt ca. 1,52 Mio. m³ würde das Vorhaben bei einer angestrebten jährlichen Abbaumenge von ca. 200.000 m³ einschließlich der geplanten Rekultivierung voraussichtlich im Jahr 2038/39 enden. Die Erschließung des Vorhabengebiets, der Abtransport des gewonnenen Materials sowie die Anlieferung von Rekultivierungsmaterial erfolgt über die K 19. Die Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz erfolgt ausgehend von der K 19 über einen Kreisverkehr an die L 276. Der Autobahnanschluss zu der Autobahn A 61 liegt in einer Entfernung von 1,2 km. Die Zufahrten zur Autobahn A 61 sichern den Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz. Zwischen dem Vorhabengebiet und den Autobahnanschlüssen liegen keine Ortsdurchfahrten. Im Rahmen der Rekultivierung wird auf großen Flächen Ackerland wiederhergestellt werden. Zusätzlich wird der notwendige Ausgleich durch Anlage von Gehölzflächen und extensiven Grünlandflächen mit breiten, vorgelagerten Krautsäumen und Rohbodenflächen in trockener oder feuchter Ausprägung erbracht werden. Der Eingriff soll vollumfänglich innerhalb der Vorhabensflächen selbst ausgeglichen werden. Der Antrag bedingte die Durchführung einer Allgemeinen Vorprüfung auf Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. § 5 UVPG. Die Vorprüfung ist mit dem Ergebnis erfolgt, dass für das Vorhaben eine UVP-Pflicht gegeben ist, da das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen sind.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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