Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Kleinstwasserkraftanlage Auer Mühlbach

09.04.2026

Die Firma Energyminer GmbH beantragte die Weiternutzung der im Auer Mühlbach im Bereich der Krämer´schen Kunstmühle befindlichen Kinetischen Wasserkraftanlage (Energyfish) für ein weiteres Jahr, um diese probeweise zu einer Schwarmanlage zu erweitern. Für das geplante Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (WHG) erforderlich. Entsprechend §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 (Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage) war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung - Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen

09.04.2026

Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 und 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gegeben: Die RWE Generation SE beantragt bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde nach § 4 BImSchG die Errichtung und den Betrieb einer H2-Ready Gasmotorenanlage (Peakeranlage) am Standort Knapsacker Hügel, Gemarkung Hürth, Goldenbergstraße 2, Flur 9, Flurstücke 4393 bis 4396, 4402 und 4504 bis 4506.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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