Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Gewässerausbau zur Errichtung von Entwässerungsgräben zur Hangsicherung mit Einleitung in den Galetschbach, Rettenberg

05.11.2025

Im bergseitigen Bereich östlich von Wagneritz kam es in den vergangenen Jahren infolge mehrerer Starkregenereignis-se wiederholt zu kleineren Erdrutschen sowie zu Geschiebeprozessen. Zur Gefahrenabwehr ist laut einem Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vorgesehen, den vernässten Hangbereich mittels Drainagegräben zu entwässern und dadurch zu stabilisieren. Das abgeleitete Wasser soll in den Galetschbach eingeleitet werden. Die geplanten Stand-orte und Trassen der Drainagegräben wurden im Rahmen einer Ortsbegehung am 27.05.2025 festgelegt. Der Antragsteller plant daher zur Stabilisierung eines potenziellen Rutschbereiches an drei Stellen Drainagegräben zu ziehen bzw. Rohrleitungen zu verbauen, um das gesammelte Wasser in den Galetschbach zu leiten. Die offenen Gräben sollen alle abgezäunt werden, sodass keine Schäden durch die Beweidung der angrenzenden Flächen entstehen können. Detaillierte Planung: • 1. Abschnitt: Im oberen, stark vernässten Bereich wird das Wasser über einen 6 m langen Durchlass (DN 400, Stahlbeton) und einen offenen Graben (18 m) bis zu einem bestehenden Graben geführt, der in den Galetschbach entwässert. • 2. Abschnitt: Eine bestehende, beschädigte Verrohrung wird durch eine neue Leitung ersetzt. Zusätzlich wird ein V-förmiger Graben (25 m) angelegt, der das Wasser in ein Kunststoffsickerrohr (36 m, DN 300) leitet und über einen offenen Graben (10 m) in den Galetschbach führt. Entgegen dieser ursprünglichen Planung ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht eine Vollverrohrung auf 36 m Länge nicht zulässig. In Abstimmung mit dem Antragsteller wurde daher festgelegt, dass diese Leitung durch einen offenen Graben ersetzt wird. Eine Verrohrung, als landwirtschaftlich Überfahrt, mit einer maximalen Länge von 6 m ist dennoch möglich. • 3. Abschnitt: Im unteren Hangbereich wird ein offener Graben (30 m) angelegt, um die Entwässerung und Stabilisierung der rutschgefährdeten Fläche zu verbessern.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Probebetrieb Brunnen 1 bis 4 zur späteren Trinkwasserversorgung Flur-Nr. 1454 der Gemarkung Schmellerforst

05.11.2025

Vollzug der Wassergesetze und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); Markt Dinkelscherben, Probebetrieb von Brunnen 1-4 auf dem Grundstück Flur-Nr. 1454 der Gemarkung Schmellerforst, für das Zutagefördern und Entnehmen von Grundwasser und die spätere Nutzung zur Trinkwasserversorgung

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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