Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

UVP-Vorprüfungsergebnis Obertageanlagen für die Ein- und Ausspeicherung von Wasserstoff in Kavernen am Kavernenstandort Etzel (Gasunie-Gruppe)

09.04.2026

Die Gasunie-Gruppe (N. V. Nederlandse Gasunie) plant den Bau und Betrieb von den Obertageanlagen für die Ein- und Ausspeicherung von Wasserstoff in Kavernen am Kavernenstandort Etzel auf dem Gebiet der Gemeinde Friedeburg im Landkreis Wittmund. Dafür sind folgende Maßnahmen im Rahmen dieses Projektes vorgesehen: - Verlegung von Leitungen zwischen der Obertageanlage mit den Verteilerplätzen 15 und 16. Die Gesamtlänge beträgt ca. 4,1 km. In dem Leitungsabschnitt werden zwei parallel verlaufende Leitungen mit einem Durchmesser von jeweils DN 500 verlegt. Der Betriebsdruck wird zwischen 60 bis 220 bar liegen. - Installation einer Hochfackel auf dem Platz der Obertageanlagen. Die Fackelanlage wird im Falle einer dringend erforderlichen Druckentlastung von (Teilen) der Obertageanlage eingesetzt, um ein sicheres Abfackeln von Wasserstoff gewährleisten. Zusätzlich wird die Fackel bei Inspektionen und/oder Wartungsarbeiten zur Druckentlastung benötigt. - Im Zuge der Errichtung der obertägigen Anlagen und der Verlegung der Leitungen wird mit einer baubedingten Grundwasserentnahme von ca. 1,5 Mio. m³ Wasser gerechnet. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsvorprüfung ergibt sich aus folgenden Tatbeständen: - Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. - Gemäß Nr. 8.1.3 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Bestandteilen durch Abfackeln von Deponiegas oder anderen gasförmigen Stoffen, ausgenommen über Notfackeln, die für den nicht bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlich sind, eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich.   - Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im Prüfvermerk (Downloaddokument) eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Negative Vorprüfungen

Kleinstwasserkraftanlage Auer Mühlbach

09.04.2026

Die Firma Energyminer GmbH beantragte die Weiternutzung der im Auer Mühlbach im Bereich der Krämer´schen Kunstmühle befindlichen Kinetischen Wasserkraftanlage (Energyfish) für ein weiteres Jahr, um diese probeweise zu einer Schwarmanlage zu erweitern. Für das geplante Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß Art. 15 Bayerisches Wassergesetz (WHG) erforderlich. Entsprechend §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 (Errichtung und Betrieb einer Wasserkraftanlage) war im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung festzustellen, ob die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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