Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Neubau der Ferngasleitung FGL201.21.09 zwischen Seehausen und Wiederitzsch (Gz.: 32-0522/1769)

05.11.2025

Im Zuge des Projektes „Neubau der Ferngasleitung FGL 201.21.09“ ist die Anbindung der Region Leipzig an das Wasserstoffkernnetz und die Kopplung an den mit dem Real-labor „Energiepark Bad Lauchstädt“ entstehenden Wasserstoff-Nukleus geplant. Aufgrund der damit einhergehenden Umstellung einzelner Erdgasleitungen sowie Leitungsabschnitten von Erdgas auf Wasserstoff, ist zur Aufrechterhaltung von notwendigen Transportkapazitäten der Bau einer neuen Erdgasleitungen von Leipzig-Seehausen nach Leipzig-Wiederitzsch erforderlich.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen
Zulassungsverfahren

Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage (Mo050) in der Gemeinde Möhnesee (Gemarkung Hewingsen, Flur 1, Flurstück 100)

05.11.2025

Die Firma Brakenwind GbR, Kirchweg 3 in 59519 Möhnesee-Westrich hat mit einem Antrag vom 06.05.2025, taggleicher Eingang beim Kreis Soest, eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb für eine Windenergieanlage (Mo050) auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee beantragt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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