Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung des UVP-Verzichts für den Haltepunkt Pattbergstraße in Moers

08.04.2026

Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für die Errichtung des Haltepunktes Pattbergstraße im Rahmen der Reaktivierung der Niederrheinbahn von Moers-Rheinkamp bis Haltepunkt Kattenstraße (1. Bauabschnitt)

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Öffentliche Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der Firma Troisdorf Genehmigungshaltergesellschaft mbH (TGHG)

08.04.2026

Die Firma Troisdorf Genehmigungshaltergesellschaft mbH (TGHG) hat gemäß § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigung der wesentlichen Änderung der Anlage zur Herstellung, Bearbeitung, Verarbeitung von explosionsgefährlichen Stoffen im Sinne des Sprengstoffgesetzes am Standort Kaiserstraße 3 in 53840 Troisdorf, Gemarkung Sieglar, Flur 19, Flurstück 319, beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet die Errichtung und den Betrieb der Serienfertigung von Gegenständen mit Explosivstoffen im Gebäude 797.00.

Sonstige Industrieanlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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