Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kiesabbau "Erweiterung Ost - Kiesgrube Schwarz, Kastl" - Antragsteller: Firma Kieswerke Schwarz Kastl GmbH, 84556 Kastl

08.04.2026

Die Firma Kieswerk Schwarz Kastl GmbH beantragte am 10.06.2021 das o. g. Abgrabungsvorhaben. Der Gesamtumgriff der beantragten Abbauerweiterung beträgt 2,67 ha. Das Abbaugebiet der Erweiterung liegt unmittelbar angrenzend (südlich und östlich) zu den bereits bestehenden Kiesabbauflächen. Die Firma Kieswerk Schwarz Kastl GmbH beabsichtigt die bestehende Kiesgrube zu erweitern. Das Erweiterungsgebiet befindet sich vollständig im Gebiet der Gemeinde Kastl, Gemarkung Forstkastl. Zur Erweiterung beantragt werden Flächen auf den Grundstücken Flurstück-Nrn. 363, 365, 413, 454. Beabsichtigt ist ein Trockenabbau mit anschließender Wiederverfüllung. Die Zu- und Abfahrt führt über das bestehende Kiesgrubengelände. Die beantragte Abbaumenge beträgt 491.226 m³ (Nettovolumen, verwertbar). Die Abbaudauer wird auf 8 Jahre veranschlagt. Die Wiederverfüllung soll gemäß dem Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (sog. bayerischer „Verfüll-Leitfaden) mit Verfüllmaterial der Zuordnungswerte Z.0 und Z1.1 erfolgen. Für die Verfüll- und Begleitmaßnahmen wird eine Zeitdauer von 10 Jahren, gerechnet ab Abbauende veranschlagt. Für das beantragte Vorhaben ist nach Art. 8 Abs. 2 Nr. 2 BayAbgrG die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben, weil zu der geplanten Abgrabungsfläche von 2,67 ha die in direkter Nähe vorhandenen und noch nicht wieder verfüllten bzw. rekultivierten Abbauflächen hinzuzurechnen sind und damit der gesetzliche Schwellenwert von 10 ha überschritten wird.

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
Negative Vorprüfungen

Jesewitz - Umverlegung Gashochdruckleitung TN 110

08.04.2026

Der von der Baumaßnahme betroffene Abschnitt der Hochdruckgasleitung TN 110, DN 400, DP 64 befindet sich an der Bundesstraße B 87 Jesewitz im Landkreis Nordsachsen. Aufgrund einer bestehenden Überbauung ist eine neue Trassenführung mit einer Gesamtlänge von ca. 490 m erforderlich. Die bestehende Leitung wird getrennt, knickt im 90° Winkel nach Südwest ab und unterquert mittels Bohr-Pressverfahren die B 87 auf einer Länge von ca. 31 m. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll die neue Trasse am Rand der Ackerfläche, hinter der Baumbepflanzung ca. 490 m verlaufen.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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