Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Kiessandtagebau Nellschütz

08.04.2026

Die Harbauer Kies- und Grundstücks GmbH & Co.KG (HKG) beantragte mit der Unterlage vom 28.02.2025 (mit Posteingang vom 18.03.2025) beim Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) im Rahmen eines förmlichen bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens die Zulassung des obligatorischen Rahmenbetriebsplanes für die Änderung des bereits bergrechtlich planfestgestellten Gewinnungsvorhabens Kiessandtagebau Nellschütz. Der Rahmenbetriebsplan vom 01.03.1995 wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 08.01.1998 zugelassen und ist aktuell bis zum 31.12.2025 befristet. Innerhalb der verbleibenden Laufzeit der Planfeststellung werden die Lagerstättenvorräte nach heutigem Kenntnisstand nicht vollständig abgebaut sein. Zur maximalen Auskiesung der Lagerstätte strebt die HKG daher die Verlängerung der Vorhabenlaufzeit des Rahmenbetriebsplanes über den 31.12.2025 hinaus bis zum 31.12.2050 im Rahmen eines Planänderungsverfahrens mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 52 Abs. 2c des Bundesberggesetzes (BBergG) an.

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG für die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hoher Weg in Moers

08.04.2026

Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Hoher Weg in Moers im Rahmen der Reaktivierung der ehemaligen Grubenanschlussbahn der Zeche Friedrich-Heinrich (Bergwerk West) von Moers-Rheinkamp bis Kamp-Lintfort durch die Errichtung eines Gleisbogens im Bahnhof Moers-Rheinkamp und die Nutzung der nachfolgend vorhandenen Strecke bis Kamp-Lintfort (Hp Kattenstraße) – 1. Bauabschnitt – als Niederrheinbahn

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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