Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Masttausch Auf der Hohwisch, Fährstr

06.11.2025

er Bereich der Straße Auf der Hohwisch / Ecke Fährstraße wird von den Straßenbahnlinien 2 und 3 der Bremer Straßenbahn AG (BSAG) befahren. Die Energieversorgung der Straßenbahnen wird über eine ortsfeste Fahrleitungsanlage sichergestellt. Über Abspannmaste und Wandanker werden die Verspannungen der Anlage in Lage gehalten. Es handelt sich um eine Einfachfahrleitung. Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) plant den vorhandenen Betonmast (M73) sowie den Stahlmast (M25) durch neue Stahlmaste mit Beleuchtungsaufsatz zu ersetzen. Die Verspannung des Tragwerks, die den Fahrdraht in Lage hält, besteht bei Mast M25 aus einem Kurvenauszug über zwei Gleise mit Kurvenhalter und Bogenauszug. Die Tragwerksverspannung zwischen Mast M73 und den Wandankern WA1B und WA62 besteht aus einer Y-Verspannung. Aufbau und Tragwerksverspannungen bleiben so auch nach dem Umbau erhalten. Aufgrund der Anordnung der Versorgungsleitungen im Erdreich (Fährstraße, zwischen den Hausnummern 23–27) soll der Mast M25 leicht versetzt nach vorne kurz vor der Kreuzung platziert werden. Zu beiden Seiten des Mastes ist gewährleistet, dass ausreichend Bewegungsfreiheit für den Fußverkehr vorhanden ist. Für die Gründung des Mastes M73 ist ein 1:1 Tausch vorgesehen. Während der Bauphase wird ein Mastprovisorium bei den Parkplatzflächen errichtet, um die Anlage während der Bauzeit in Lage zu halten, ohne andere Tragwerke zu überlasten

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Wesentliche Änderung einer Windenergieanlage vom Typ Enercon E-175 EP5

06.11.2025

Die Windenergie Besenkamp GbR, Midlicher Bach 142, 46286 Dorsten hat die wesentliche Änderung und den geänderten Betrieb der Windenergieanlage (WEA) vom Typ Enercon E-175 EP 5, Nabenhöhe 162 m, Rotordurchmesser 175 m, Nennleistung 6,0 MW in 46286 Dorsten, Gemarkung Lembeck, Flur: 39, Flurstück: 36 beantragt. Die beantragten Änderungen beziehen sich auf die Konstruktion des Turms und die Korrektur der Standortkoordinaten für die Luftsicherheit. Diese Änderungen stellen eine wesentliche Än-derung dar. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verord-nung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben daher einer Genehmi-gung gemäß § 16 BImSchG.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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