Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Änderung des Anlagenkonzeptes für die Errichtung und Betrieb einer Elektrolyse mit Methanisierung und Gaslager (PtX Lübesse)

03.11.2025

Die Lübesse Energie GmbH (Schelfstraße 35, 19055 Schwerin) plant Änderungen bzgl. der Errichtung und des Betriebes einer Power to X-Anlage in Lübesse, Gemarkung Lübesse, Flur 2: Flurstück 37/65. Für das Errichten und Betreiben der Anlage ist eine Änderungsgenehmigung nach § 16 BImSchG beantragt.

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
Zulassungsverfahren

Neubau und Errichtung von 4 Windenergieanlagen, WP Ormont Goldberg R

03.11.2025

Die JUWI GmbH plant als Vorhabensträger/ Antragstellerin die Errichtung von vier Windenergieanlagen (WEA) in der Ortsgemeinde Ormont im Landkreis Vulkaneifel. Die geplanten Windenergieanlagestandorte mit den Bezeichnungen WEA 01, 02, 03 und 04 liegen sowohl auf Flächen im Privatbesitz wie auf auf Flächen der Ortsgemeinde Ormont. Der Antragsteller sieht die Errichtung von vier WEA des Typs V172 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Nennleistung von jeweils 7,2 MW vor. Die Gesamthöhe beträgt jeweils 261 m. Der geplante Windpark wird nach Änderungsgenehmigung nach § 16b BImSchG beantragt. Die Vorhabenträgerin beabsichtigt den Bestandspark "Windpark Goldberg lll", welcher neun Anlagen vom Typ Südwind S70 mit 1500 kW Nennleistung umfasst, durch vier Anlagen zu ersetzen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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