Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

McCain GmbH, Produktionsstätte für McCain-Kartoffelprodukte

08.04.2026

Die Firma McCain GmbH, Düsseldorfer Straße 13, 65670 Eschborn, hat mit Antrag vom 28.01.2025 die Erteilung der ersten Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG i. V. m. einer Genehmigung nach den §§ 4 und 10 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Produktionsstätte für McCain-Kartoffelprodukte am Standort Ackerköpfe in 31226 Peine, Gemeinde Hohenhameln, Gemarkung Mehrum, Flur 3, Flurstücke 109/34, 115/12, 115/14, 115/19, 115/25, 124/2, 124/7, Gemeinde Hohenhameln, Gemarkung Schwicheldt, Flur 9, Flurstücke 27/22, 27/25, 32/12, 32/26, 32/27, 32/28, 33/2, 33/5, 33/7, 39/4 und Gemeinde Stadt Peine, Gemarkung Schwicheldt, Flur 7, Flurstücke 1/25, 1/26, 1/31, 1/34,1/48 beantragt. Des Weiteren wird eine Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8 a Abs. 1 BImSchG im Rahmen der ersten Teilgenehmigung für die Baufeldvorbereitungen, Erdbewegungen sowie für die Pfahlgründung, Fundamentarbeiten, die BFT-Stützen, Frostschürzen und Träger beantragt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

G-20-2026-012 - Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben wesentliche Änderung von drei Windkraftanlagen in 16278 Angermünde

08.04.2026

Die Firma Teut Windprojekte GmbH, Vielitzer Weg 12 in 16835 Lindow (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16b Absatz 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16278 Angermünde in der Gemarkung Dobberzin, Flur 1, Flurstück 72 und der Gemarkung Mürow, Flur 1 Flurstück 40 drei Windkraftanlagen wesentlich zu ändern (Az.: G-20-2026-012). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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