Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Antrag nach §§ 4 und 19 BImSchG der Windpark Kottgeisering – Moorenweis GmbH & Co. KG auf Errichtung und Betrieb von fünf Windkraftanlagen in den Gemarkungen Moorenweis und Kottgeisering

10.04.2026

Die Windpark Kottgeisering – Moorenweis GmbH & Co. KG (vertreten durch Herrn Garside) beantragt die Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen gemäß §§ 4 und 19 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von insgesamt fünf Windkraftanlagen (WKA). Diese sind auf folgenden Grundstücken geplant: • Drei WKA auf den Flurnummern 2315, 2317 und 2320/11 der Gemarkung Moorenweis, Gemeinde Moorenweis, • Zwei WKA auf den Flurnummern 2317/1 und 464 der Gemarkung Kottgeisering, Gemeinde Grafrath.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in der Gemeinde Arholzen und Flecken Bevern

10.04.2026

Die Max Bögl Wind AG, Max-Bögl-Str. 1, 92369 Sengenthal beantragte am 28.06.2025 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von sechs WEA im Windpark Nordsolling, Flecken Bevern und Gemeinde Arholzen. Antragsgegenstand ist die Errichtung und der Betrieb von sechs WEA vom Typ Nordex N175-6.X mit 179 m Nabenhöhe, einer Leistung von 6,8 MW, einem Rotordurchmesser von 175 m und einer Gesamthöhe von 267,0 m in der Gemarkung Bevern, Flur 17, Flurstücke 78, 83, 95 und 111 sowie Gemarkung Arholzen, Flur 6, Flurstücke 314, 301 und 302. Neben der Errichtung und dem Betrieb der WEA selbst umfasst der Antrag auch die Herstellung der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen sowie der Lager-, Kranstell-, und Vormontageflächen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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