Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Standortbezogene Vorprüfung gemäß UVPG für die Änderung einer Biogasanlage in Surwold

01.04.2026

Die Biogas Trentmann GmbH & Co. KG, Wollbrouk 14, 26903 Surwold, beantragt die wesentliche Änderung einer Biogasanlage durch die Aufstellung eines 3. BHKW im Flex-Betrieb (2.028 kW elektr. Leistung, 4.643 kW FWL), Errichtung einer Gasaufbereitung (MMT 1300), eines Pufferspeichers (Volumen: 501 m³), Austausch der Dächer auf dem Fermenter, dem Nachgärer und dem Gärrestlager 2 durch Tragluftdächer 1/2 D inkl. Gurt-Netzunterkonstruktion, Erhöhung der Gasspeichermenge, Errichtung eines Feststoffeintrags sowie eines Heizungscontainers (Gesamtkapazität: 2.468 kW elektr. Leistung, 5.283 kW FWL). Das Vorhaben befindet sich in der Gemarkung Surwold, Flur 2, Flurstück 12/45, 12/47, 12/49 und 12/50.

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Lagerung von Stoffen und Gemischen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

015.00.00/23 Errichtung und Betrieb von drei Windenergieanlagen in 16928 Pritzwalk

01.04.2026

Die Firma Green Wind Energy GmbH, Alt-Moabit 16a in 10555 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Pritzwalk, Flur 17, Flurstück 84, Gemarkung Pritzwalk, Flur 17, Flurstück 23/3 sowie Gemarkung Giesensdorf, Flur 1, Flurstück 71 drei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da keine erheblichen und nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter zu erwarten sind. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten und Aufstellung von Reptilienund Amphibienzäunen sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Aufgrund der Einhaltung der gültigen Immissionsrichtwerte und durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen für das Schutzgut Mensch durch Lärm, Schattenwurf oder Eisfall zu erwarten.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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