Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Wesentliche Änderung gemäß § 16 Abs. 2 BImSchG, BEW Berliner Energie und Wärme GmbH, HKW Charlottenburg

08.04.2026

Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG].

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

McCain GmbH, Produktionsstätte für McCain-Kartoffelprodukte

08.04.2026

Die Firma McCain GmbH, Düsseldorfer Straße 13, 65670 Eschborn, hat mit Antrag vom 28.01.2025 die Erteilung der ersten Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG i. V. m. einer Genehmigung nach den §§ 4 und 10 BImSchG zur Errichtung und Betrieb einer Produktionsstätte für McCain-Kartoffelprodukte am Standort Ackerköpfe in 31226 Peine, Gemeinde Hohenhameln, Gemarkung Mehrum, Flur 3, Flurstücke 109/34, 115/12, 115/14, 115/19, 115/25, 124/2, 124/7, Gemeinde Hohenhameln, Gemarkung Schwicheldt, Flur 9, Flurstücke 27/22, 27/25, 32/12, 32/26, 32/27, 32/28, 33/2, 33/5, 33/7, 39/4 und Gemeinde Stadt Peine, Gemarkung Schwicheldt, Flur 7, Flurstücke 1/25, 1/26, 1/31, 1/34,1/48 beantragt. Des Weiteren wird eine Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8 a Abs. 1 BImSchG im Rahmen der ersten Teilgenehmigung für die Baufeldvorbereitungen, Erdbewegungen sowie für die Pfahlgründung, Fundamentarbeiten, die BFT-Stützen, Frostschürzen und Träger beantragt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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