Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Wasserversorgung der Gemeinde Wülferhausen a.d.Saale; Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 1 und 2 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3422 und 3429 in der Gemarkung Wülfershausen a.d.Saale

03.11.2025

Die Gemeinde Wülfershausen a.d.Saale – Unternehmensträgerin – beantragt eine stets widerrufliche beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG), die zum Zutagefördern von Grundwasser bis zu folgenden Höchstmengen berechtigt: a) 4 l/s – 230 m³/Tag – 52.000 m³/Jahr aus dem Brunnen 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 3422 der Gemarkung Wülfershausen a.d.Saale b) 7 l/s – 400 m³/Tag – 85.000 m³/Jahr aus dem Brunnen 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 3429 der Gemarkung Wülfershausen a.d.Saale c) 11 l/s – 630 m³/Tag – 137.000 m³/Jahr aus allen zwei Brunnen zusammen. Die Grundwasserentnahmen dienen der zentralen Versorgung der Gemeinde Wülfershausen a.d.Saale und ihrer Ortsteile mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Es ist vorgesehen, die beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG bis 31.12.2027 zu befristen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Negative Vorprüfungen

Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen 1, 2 und 3 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 372 und 376 der Gemarkung Windshausen und Fl.Nr. 476 der Gemarkung Leutershausen

03.11.2025

Die Gemeinde Hohenroth – Unternehmensträgerin – beantragt eine stets widerrufliche be-schränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. Art. 15 des Bayer. Wassergesetzes (BayWG), die zum Zutagefördern von Grundwasser bis zu folgenden Höchstmengen berechtigt: a) 10 l/s – 500 m³ / Tag aus dem Brunnen 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 376 der Gemarkung Windhausen b) 9 l/s – 450 m³ / Tag aus dem Brunnen 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 476 der Gemarkung Leutershauen c) 5 l/s – 250 m³ / Tag aus dem Brunnen 3 auf dem Grundstück Fl.Nr. 372 der Gemarkung Windshausen d) insgesamt aus den Brunnen 1/2/3 bis maximal 24 l/s – 1.200 m³/d und 250.000 m³/a. Die Grundwasserentnahmen dienen der zentralen Versorgung der Gemeinde Hohenroth und ihrer Ortsteile Leutershausen und Windshausen mit Trink-, Brauch- und Löschwasser. Es ist vorgesehen, die beschränkte Erlaubnis nach § 10 Abs. 1 WHG i. V. m. Art. 15 BayWG bis 31.12.2028 zu befristen.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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