Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Änderung der Nebenbestimmung nach § 12 Abs. 4 BimSchG, 5 Windenergieanlagen in der Gemarkung Beuren

09.04.2026

Die Firma enercity Windpark Beuren GmbH, Nessestraße 24, 26789 Leer, beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 12 Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der Windenergieanlagen (GID-Nrn. 6737-6741) in der Gemarkung Beuren, Flur 7, Flurstücke 4, 10/1, 38, Flur 8, Flurstück 4, Flur 10, Flurstück 62, genehmigt durch Bescheid der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 08.12.2022 unter dem Aktenzeichen BIM-U 1566-2020. Beantragt wird die Änderung der Nebenbestimmungen hinsichtlich der temporären Abschaltung zum Fledermausschutz des Typs Vestas V117-3,45 MW mit 116,5 Metern Nabenhöhe mit einer Nennleistung von 3.450 kW.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Änderung der Nebenbestimmung nach § 12 Abs. 4 BImSchG, 2 Windenergieanlagen in der Gemarkung Urschmitt und Kliding

09.04.2026

Die Firma enercity Windpark Beuren GmbH, Nessestraße 24, 26789 Leer, beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung gemäß § 12 Abs. 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) der Windenergieanlage (GID-Nrn. 6735) in der Gemarkung Urschmitt, Flur 8, Flurstück 6 und der Windenergieanlage (GID-Nr. 6736) in der Gemarkung Kliding, Flur 3, Flurstück 20, genehmigt durch Bescheid der Kreisverwaltung Cochem-Zell vom 08.12.2022 unter dem Aktenzeichen BIM-U 1565-2020. Beantragt wird die Änderung der Nebenbestimmung hinsichtlich der temporären Abschaltung zum Fledermausschutz des Typs Vestas V117-3,45 MW mit 116,5 Metern Nabenhöhe mit einer Nennleistung von 3.450 kW.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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