Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe nach § 5 (2) UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der ACTEGA GmbH in Grevenbroich

07.04.2026

Die ACTEGA Rhenania GmbH hat mit Datum vom 18.02.2025 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lackherstellung durch Neubau einer zusätzlichen Raumluftanlage für die Lackproduktion in Gebäude M auf dem Betriebsgelände Rhenaniastr. 29-37 in 41516 Grevenbroich gestellt. Bei der beantragten wesentlichen Änderung des Lackherstellung der ACTEGA Rhenania GmbH handelt es sich um ein Änderungsvorhaben nach § 2 (4) Nr. 2 lit. a.) i. V. m. Nr. 4. 4 (A) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
Negative Vorprüfungen

„Durchführung von zwei Tiefbohrungen zum Errichten einer geothermischen Dublette Premnitz“ – Teilvorhaben Erkundungsbohrung

07.04.2026

Der Energieversorger der Stadt - die Stadtwerke Premnitz GmbH – plant am Standort Friedrich-Engels-Straße / Fabrikenstraße auf betriebseigenem Gelände, Gemarkung Premnitz, Flur 001, Flurstück: 715 und 716, eine Geothermieanlage, bestehend aus einer Förder- und Injektionsbohrung (eine Dublette) zu errichten und zu betreiben. Zukünftig soll die Anlage auch in die Wärmeversorgung eingebunden werden. Die Stadtwerke Premnitz GmbH ist Inhaber der bergrechtlichen Erlaubnis „Geothermie Premnitz“ zur Aufsuchung von Erdwärme, Sole und Lithium zu gewerblichen Zwecken gemäß Bundesberggesetz. Der Fokus der Realisierung wird auf die Sandsteinpakete Aalen und Hettang gelegt. Welcher der beiden Speicher schlussendlich der ergiebigste ist, kann erst durch einen Leistungstest des entsprechenden Reservoirs bestätigt werden. Aus diesem Grund wird die erste Bohrung Gt Premnitz 1 (Gt Pn 1) als seigere Explorationsbohrung am Standort abgeteuft. Aufgrund der Komplexität des Vorhabens und der planmäßigen späteren Nutzung der Erkundungsbohrung während der Gewinnungsphase beantragte der Vorhabenträger allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG. Dies wird aufgrund ausstehender vertiefender Informationen zum Vorhaben zurückgewiesen. Stattdessen wird eine standortbezogene Vorprüfung für die Erkundungsbohrung durchgeführt, da hierzu die Antragsunterlage ausreichend ist. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß § 7 Absatz 2 UVPG iVm § 1 Absatz 10 lit. b) UVP-V Bergbau besteht, wurde durch das zuständige LBGR unter Berücksichtigung der Kriterien Nummer 2.3 nach Anlage 3 in der ersten Stufe durchgeführt und dokumentiert. Es war festzustellen, ob bei dem geplanten bergrechtlichen Vorhaben: „Durchführung von zwei Tiefbohrungen zum Errichten einer geothermischen Dublette“ - hier das Teilvorhaben Erkundungsbohrung zum Aufsuchen von Bodenschätzen, besondere örtliche Gegebenheiten gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien vorliegen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Die Prüfung auf zweiter Stufe gemäß UVPG § 7 Absatz 2 Satz 5 entfällt damit.

Bergbau- und Abbauvorhaben, dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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