Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Windpark Thüle (1)

30.10.2025

Der Firma WET 2 GmbH & Co., Auf dem Sande 6, 26169 Friesoythe, wurde gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz –BImSchG- vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen des Typs Nordex N175/6.X mit einer Nennleistung von 6,8 MW, Nabenhöhe 179 m, Rotordurchmesser 175 m, Gesamthöhe 266,50 m je Anlage auf folgenden Grundstücken: Windenergieanlage(WEA), Gemarkung, Flur, Flurstück - WEA 03, Friesoythe, 32, 64 - WEA 05, Friesoythe, 37, 7/7 - WEA 06, Friesoythe, 32, 68/6 erteilt. Es liegt ein weiteres Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb von 3 Windenergieanlagen vor, deren Einwirkungsbereich sich überschneidet, sodass das Vorhaben unter die lfd. Nr. 1.6.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV fällt. Für das Vorhaben ist gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 i. V. m. der lfd. Nr. 1.6.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung –UVPG- vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540) in der zurzeit geltenden Fassung grundsätzlich eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung wurde die UVP-Pflicht festgestellt, weshalb das Genehmigungsverfahren unter Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt wird (§ 2 Abs. 1 der 4. BImSchV). Der Landkreis Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg ist die zuständige Genehmigungsbehörde. Die Anlagen sollen lt. Antrag nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung errichtet und voraussichtlich im ersten Quartal 2027 in Betrieb genommen werden.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb der Gasversorgungsleitung Marbeck-Heiden (MaHei)

30.10.2025

Die Vorhabenträgerin Open Grid Europe GmbH (OGE) beabsichtigt die Errichtung der Gasversorgungsleitung Marbeck-Heiden „MaHei“ (Leitungsnummer 102) zum Transport von Erdgas zwischen der „Station Marbeck“ der Erdgasfernleitung ZEELINK und der zu errichtenden GDRM-Anlage Heiden-Borken. Hintergrund ist der Ausbau des Erdgasfernleitungsnetzes in Deutschland, wobei die vorliegende Maßnahme vorrangig zur Umsetzung der L-H-Gas Umstellung im Raum Sonsbeck-Dorsten, sowie der Versorgung verschiedener Ausbauvorhaben nach §§ 38 und 39 Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) im Raum Dorsten / Marl / Gelsenkirchen (Stadtteil Scholven) / Gladbeck dient.

Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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