Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

093.00.00/24 Errichtung und Betrieb von sechs Windenergieanlagen in 16837 Rheinsberg OT Dorf Zechlin

17.10.2025

Die Firma GASAG AG, EUREF-Campus 23-24 in 10829 Berlin, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Dorf Zechlin, Flur 1, Flurstücke 23, 27, 28, 32, 73, 77 und 81 sowie Flur 3, Flurstücke 51 und 53, sechs Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen des Typs Nordex N149/5.X mit einer Nabenhöhe von 125,40 m, einem Rotordurchmesser von 149,1 m, somit einer Gesamthöhe von 199,95 m sowie einer Leistung von je 5,7 MW. In diesem Zusammenhang wird die Umwandlung von Wald in andere Nutzungsarten beantragt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2026 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Planfeststellung für die B 111 Knotenpunkt VG 27 Krummin

17.10.2025

Die Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz, plant die Erneuerung des bestehenden Knotenpunktes B 111/ VG 27 − Abzweig Krummin. Im Zuge der Voruntersuchungen sind am bestehenden Knotenpunkt Defizite erkannt worden. Es soll eine Knotenpunktumgestaltung entwickelt werden, womit eine leistungsfähige und verkehrssichere Verbesserung des Verkehrsablaufs erreicht werden kann. Der zum Kreisverkehr umzubauende 4-armige Knotenpunkt befindet sich an freier Strecke außerhalb der OD-Grenzen. Das Planungsziel ist ein Um- und Ausbau des Knotenpunktes zu einem kleinen Kreisverkehrsplatz. Des Weiteren werden der parallel der Bundesstraße verlaufende Radweg sowie die Bushaltebuchten entsprechend der neuen Verkehrsführung angepasst. Ebenso die der Kreisstraßenäste.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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