Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Gössenheim, Gemarkung Gössenheim - Änderungsgenehmigungsverfahren(§ 16 BImSchG) - Erweiterung einer Heizzentrale, Nahwärme Gössenheim eG

30.10.2025

Die Firma Nahwärme Gössenheim eG betreibt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 719 der Gemarkung Gössenheim eine Anlage zur Erzeugung von Strom und Warmwasser in einer Verbrennungseinrichtung. Die Anlage ist nach Nr. 1.2.1 des Anhanges 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) mit Bescheid des Landratsamt Main-Spessart vom 16.07.2014, Az. 41-177-502-M immissionsschutzrechtlich genehmigt. Die Fa. Nahwärme Gössenheim eG beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Anlage um einen weiteren Hackgutkessel sowie einen neuen Holzvergaser i. V. m. einer Verbrennungsmotoranlage zur Verfeuerung von Holzhackgut. Durch diese Änderungen ergibt sich eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 2.680 kW. Der Lieferverkehr und die Umschlagstätigkeiten zur Beschickung erfolgen wie bereits genehmigt Wochentags (Mo. – Fr.) zwischen 07:00 - 18:00 Uhr und Samstag zwischen 07:00 - 14:00 Uhr. An diesen bisher genehmigten Betriebszeiten findet keine Änderung statt. Mit Schreiben vom 10.07.2024 beantragte die Fa. Nahwärme Gössenheim eG die Erteilung der entsprechenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gem. § 16 BImSchG. Dieser Antrag wurde am 18.10.2024, 05.11.2024, 09.12.2024, 23.01.2025 und 14.07.2025 um wesentliche erforderliche Angaben ergänzt. Die mit Schreiben vom 10.07.2024 beantragte Erweiterung der bestehenden Anlage stellt eine wesentliche Änderung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage dar [§ 16 BImSchG i. V. m. § 2 Abs. 1 Ziff. 2 Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) i. V. m. Nr. 1.2.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV]. Wegen der Zuordnung des Vorhabens in Spalte c im Anhang 1 der 4. BImSchV zu „V“, wurde ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren gem. § 19 BImSchG durchgeführt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

Ufersicherung des Mühlbaches in Zusammenhang mit dem geplanten Wohnbau der Theodor-Heuss-Str. 4 in Sonthofen

30.10.2025

Der Mühlbach verläuft entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze des Anwesens Theodor-Heuss-Straße 4 in Sonthofen auf einer Länge von etwa 23 Metern. Der Gewässerabschnitt befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 2567/12, Gemarkung Sonthofen, und mündet am südwestlichen Grundstückseck in einen Rohrdurchlass unter der Theodor-Heuss-Straße. Das Ufer ist bisher auf 10 Metern Länge durch eine Betonmauer und auf weiteren 13 Metern durch eine Trockenmauer gesichert. Der Mühlbach weist eine Gewässerbreite von etwa 2 bis 5 Metern, eine Wassertiefe von 0,6 bis 0,7 Metern, ein Sohlgefälle von 1,33 % und eine mittlere Fließgeschwindigkeit von etwa 1 m/s auf. Im Zuge geplanter Hochbauarbeiten (Abbruch des bestehenden Garagenanbaus und Neubau eines zweigeschossigen, nicht unterkellerten Anbaus) ist eine Ufersicherung erforderlich, um die Standsicherheit der neuen Bebauung sowie des Gewässerufers zu gewährleisten. Geplant ist, die bestehende 10 m lange Betonmauer zu erhalten und die 13 m lange Trockenmauer durch eine mehrreihige Ufersicherung aus Wasserbausteinen der Größe CP 600/800 zu ersetzen. Zwischen den Steinen wird eine 30 cm starke Trennschicht aus Schroppen (Körnung CP 80/150) und eine Geotextil-Einlage eingebaut. Die Ufersicherung ist mit einem Anlauf von 10 cm zu gründen und mindestens 40 cm unterhalb der Gewässersohle einzubauen, um Unterspülungen zu vermeiden.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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