Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Flurbereinigung Horbachtal

31.10.2025

Das Flurbereinigungsverfahren Horbachtal hat eine Größe von 193ha und umfasst überwiegend landwirtschaftliche Nutzflächen. Es wurde eingeleitet, um agarstrukturelle Mängel zu beseitigen und Flächen zu arrondieren. Im Wesentlichen geht es um den Ausbau des überörtlichen Verbindungsweges zwischen Niederhorbach und Barbelroth. Darüber hinaus ist ein Ziel die Flächenbereitstellung zur Ausweisung eines Gewässerentwicklungskorridors entlang des Horbachs für spätere Renaturierungsmaßnahmen. Des Weiteren sollen mit Hilfe einer regional tätigen Naturstiftung Biotopvernetzungsachsen in den Ackerflächen ausgewiesen werden.

Flurbereinigung
Negative Vorprüfungen

Flurbereinigung Lieg

31.10.2025

Das Flurbereinigungsverfahren Lieg hat den Zweck, eine schnellwirksame, kostengünstige und umweltfreundliche Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen für die im Verfahrensgebiet wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe herbeizuführen. Verfolgtes Ziel ist der langfristige Erhalt der landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Sicherung deren Wettbewerbsfähigkeit. Im Verfahrensgebiet fand bereits eine Erstbereinigung statt (Besitzübergang 1961). Die seinerzeit geschaffene Flurstruktur wird allerdings den heutigen Erfordernissen an eine moderne Bewirtschaftung nicht mehr gerecht. Die bestehende Flurverfassung im Untersuchungsgebiet mit unwirtschaftlich geformten Wirtschaftsstücken und vielfach zu kurzen Furchenlängen (durchschnittlich zwischen 180 m und 230 m) genügt den heutigen Anforderungen eines rationellen Arbeits- und Maschineneinsatzes nicht. Somit sind die Grundstücke nach neuzeitlichen betriebswirtschaftlichen Erkenntnissen, unter Berücksichtigung der bestehenden Pachtverhältnisse, aber auch unter Beachtung der Erfordernisse der Landesplanung, des Naturschutzes, der Landespflege, des Umwelt- und Naturschutzes, der Erholung sowie der wasserwirtschaftlichen Belange stärker zusammenzulegen und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig zu gestalten und zu erschließen. Durch die Neustrukturierung des Flurbereinigungsgebietes wird die künftige Bewirtschaftung erleichtert und Arbeitsaufwand vermindert. Die Verbesserung der Flurstruktur ist somit eine entscheidende Voraussetzung für die Existenzsicherung bzw. Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der wirtschaftenden Betriebe. Die Flurbereinigung trägt darüber hinaus auch zur Verwirklichung landespflegerischer Maßnahmen bei. Die naturschutzfachlichen Gegebenheiten und Anforderungen des im Verfahrensgebiet liegenden Landschaftsschutzgebiets „Moselgebiet von Schweich bis Koblenz“, des FFH-Gebiets „Moselhänge und Nebentäler der unteren Mosel“ sowie das Vogelschutzgebiet „Mittel- und Untermosel“ werden dabei unterstützt und gefördert. Soweit im Rahmen der Flurbereinigung möglich, können insbesondere auch Maßnahmen zur biologischen Aufwertung, die Verringerung der Bodenerosion sowie die Offenhaltung und Förderung der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes gefördert werden. In erosionsgefährdeten Hanglagen kann unter Abwägung aller planungsrelevanter Belange, auch mit Blick auf eine Offenhaltung der Landschaft und unter Einbeziehung von Programmen des Vertragsnaturschutzes, eine möglichst großflächige und somit zukunftsfähige Grünlandnutzung etabliert werden. Die im Rahmen der Flurbereinigung erforderlichen Eingriffe in Natur und Landschaft werden funktional unter Beachtung artenschutzrechtlicher Belange kompensiert.

Flurbereinigung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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