Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung - Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen

09.04.2026

Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz der RWE Generation SE, RWE Platz 3, 45141 Essen Auf der Grundlage des § 10 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 8, 9 und 10 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der jeweils zurzeit geltenden Fassung wird Folgendes bekannt gegeben: Die RWE Generation SE beantragt bei der Bezirksregierung Köln als zuständiger Genehmigungsbehörde nach § 4 BImSchG die Errichtung und den Betrieb einer H2-Ready Gasmotorenanlage (Peakeranlage) am Standort Knapsacker Hügel, Gemarkung Hürth, Goldenbergstraße 2, Flur 9, Flurstücke 4393 bis 4396, 4402 und 4504 bis 4506.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Negative Vorprüfungen

B 93 Neubau Zwickau – Meerane, 2. Planänderung

09.04.2026

Das Vorhaben umfasst die Erneuerung der Straßendeckschicht der B93 südlich Crossen auf einer Länge von ca. 1.000 m (Bau-km 2+500 bis 3+500). Aufgrund des derzeit verbauten offenporigen Asphalts (OPA) ist die Entwässerung auf dem Brückenbauwerk 20 zur Querung der Tallage Crossen/Schneppendorf nicht gewährleistet. Daher soll anstelle des derzeit aufgebrachten (OPA) Belags ein Splittmastixasphalt SMA 8 verbaut werden.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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