Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Grundwasserentnahme aus dem Brunnen auf Fl.Nr. 862 Gmkg. Burgebrach zur betrieblichen Brauchwasserversorgung der Kläranlage Burgebrach

04.11.2025

Wasserrechtliche Erlaubnis zur Grundwasserentnahme aus dem Brunnen auf Fl.Nr. 862 Gmkg. Burgebrach für die Brauchwasserversorgung der Kläranlage Burgebrach durch die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

KIDE Bettenhoven; Erweiterung Nord

04.11.2025

Die KiDe Bettenhoven GmbH & Co. KG, Im Gansbruch 27, 52441 Linnich, Rechtsnachfolgerin der Kieswerk Bettenhoven UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Am Finkelbach 2, 52445 Titz, hat beim Landrat des Kreises Düren die Erteilung einer Genehmigung gemäß §§ 3, 7 und 8 des Gesetzes zur Ordnung von Abgrabungen für das Land Nordrhein-Westfalen (Abgrabungsgesetz NRW – AbgrG) für die Erweiterung ihrer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand auf einer Fläche von ca. 12,1 ha beantragt. Für das Vorhaben besteht gemäß § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Ver-pflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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