Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Erneuerung des Radweges an der Kreisstraße 23

03.11.2025

Der Landkreis Osterholz plant die Erneuerung des Radweges an der Kreisstraße 23 von km 2,500 – 3,120. Der vorhandene Radweg wird auf einer von der Straße abgesetzten Teilstre-cke neu hergestellt und schließt dann über einen bereits vorhandenen Wirtschaftsweg wieder an die Kreisstraße 23 an. Der Landkreis Osterholz hat als zuständige Planfeststellungsbehörde nach Prüfung anhand der Antragsunterlagen, eigener Ermittlungen und Stellungnahmen der Träger öffentlicher Be-lange festgestellt, dass für die geplante Maßnahme keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ergänzend verweise ich auf das beigefügte Dokument.

Verkehrsvorhaben
Negative Vorprüfungen

Ausbau der K 44 mit Ersatzneubau der Dammbrücke in Ritterhude

03.11.2025

Der Landkreis Osterholz plant den Ausbau der K 44 mit Ersatzneubau der Dammbrücke in der Gemeinde Ritterhude. Die Baumaßnahme umfasst die grundhafte Erneuerung der Fahrbahn und der Nebenanlagen von km 0,540 - 1,065 sowie den Ersatzneubau der Dammbrücke unter Beibehaltung der vorhandenen Pfeiler.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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