Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe nach § 5 UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für die Stockmeier Urethanes GmbH & Co. KG

06.11.2025

Die Stockmeier Urethanes GmbH & Co. KG beantragt gem. § 16 Abs. 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) die Genehmigung zur wesentlichen Änderung ihrer Anlage nach den Nrn. 4.1.8 und 9.3.1.27 des Anhangs der 4. BImSchV (Anlage zur Herstellung von Polyurethankunststoffen mit Lagerung von Diphenylmethandiisocyanat (MDI))) einschl. der erforderlichen Nebeneinrichtungen auf ihrem Betriebsgrundstück Im Hengstfeld 8 in 32657 Lemgo (Gemarkung Lieme, Flur 2, Flurstück 421). Beantragt werden folgende Maßnahmen. 1. Änderung der Belegung eines Behälters von Polyol zu Bio-Polyol 2. Änderung der Belegung eines Behälters von MDI-Gemischen zu MDI mit in der Folge 3. Flexibilisierung hinsichtlich der Tankbelegungen von Polyolen, Bio-Polyolen, MDI und MDI-Gemischen (Betriebseinheit 01) 4. Einbringung von IPDI als neuen Stoff 5. Einbringung von HDI als neuem Stoff 6. Klarstellung der Einbringung von max. 1 t TDI-Gemischen 7. Stoffrahmenbeschreibung hinsichtlich der giftigen Rohstoffe, 8. Klarstellung der genehmigten Mengen 9. Aktualisierung der Anlagen- und Verfahrensbeschreibung 10. Aktualisierung der Beschreibung hinsichtlich Emissionen / Immissionen 11. Aktualisierung der Beschreibung hinsichtlich Abfälle (Arten und Mengen) 12. Aktualisierung der Quotientenberechnung gem. der 12. BImSchV

Lagerung von Stoffen und Gemischen
Negative Vorprüfungen

B 50 Anbau eines Standstreifen zwischen K 55 bei Simmern und L 162 bei Riesweiler

06.11.2025

Die Maßnahme umfasst den Anbau eines Standstreifens an der Richtungsfahrbahn Simmern der B 50 zwischen dem Anschluss der K 55 bei Simmern und der L 162 bei Riesweiler. Damit einher geht eine Deckensanierung der B 50 im betroffenen Planungsabschnitt, sowie eine Verlegung von Entwässerungsleitungen. Zudem sind landespflegerische Maßnahmen vorgesehen. Änderungen in der Linienführung der B 50 und den Knotenpunktsystemen des nachgeordneten Netzes sind nicht vorgesehen.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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