Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

ZDE - Antrag gemäß § 35 Absatz 3 Nr. 2 KrWG zur Sicherung der Tiefbauschächte Graf Bismarck 7 und 8

07.04.2026

Die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR mbH) betreibt auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.12.1989 und des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.09.2021 sowie weiterer Änderungsgenehmigungen die Zentraldeponie Emscherbruch. Mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.09.2021 wurde die Erweiterung der Deponie festgestellt. Um die bereits planfestgestellte Erweiterung umzusetzen ist es erforderlich die auf dem Gelände befindlichen Bergbauschächte Graf Bismarck 7 und Graf Bismarck 8 zu sichern. Hierzu hat die AGR mbH nun den erforderlichen Plangenehmigungsantrag eingereicht. Der Schacht Graf Bismarck 7 soll durch eine kohäsive Teilfüllsäule gesichert werden. Dazu wird das derzeitige Füllmaterial (Waschberge) bis auf eine Tiefe von 26 m unterhalb des Schachtköpfes ausgebaggert und anschließend eine Betonsuspension eingebracht. Beim Schacht Graf Bismarck 8 erfolgt die Sicherung durch die Injektion einer Suspension, die die bestehende Füllsäule über eine Höhe von 41 m verfestigt. Nach erfolgreicher Sicherung wird auf der bestehenden Deponie eine Zwischenabdichtung errichtet auf der dann der Ablagerungsbereich des DK II-Bereichs erweitert wird.

Abfalldeponien
Negative Vorprüfungen

Bekanntgabe nach § 5 (2) UVPG über die Feststellung der UVP-Pflicht für ein Vorhaben der ACTEGA GmbH in Grevenbroich

07.04.2026

Die ACTEGA Rhenania GmbH hat mit Datum vom 18.02.2025 einen Antrag auf Genehmigung nach § 16 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lackherstellung durch Neubau einer zusätzlichen Raumluftanlage für die Lackproduktion in Gebäude M auf dem Betriebsgelände Rhenaniastr. 29-37 in 41516 Grevenbroich gestellt. Bei der beantragten wesentlichen Änderung des Lackherstellung der ACTEGA Rhenania GmbH handelt es sich um ein Änderungsvorhaben nach § 2 (4) Nr. 2 lit. a.) i. V. m. Nr. 4. 4 (A) der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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