Vorhaben im Überblick

Zulassungsverfahren

Antrag auf Genehmigung gemäß § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb von einer Windenergieanlage (Mo050) in der Gemeinde Möhnesee (Gemarkung Hewingsen, Flur 1, Flurstück 100)

05.11.2025

Die Firma Brakenwind GbR, Kirchweg 3 in 59519 Möhnesee-Westrich hat mit einem Antrag vom 06.05.2025, taggleicher Eingang beim Kreis Soest, eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG zur Errichtung und Betrieb für eine Windenergieanlage (Mo050) auf dem Gebiet der Gemeinde Möhnesee beantragt.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie
Zulassungsverfahren

Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 15345 Rehfelde - Reg.-Nr.: G02824

05.11.2025

Die Firma Green Wind Energy GmbH, Alt-Moabit 60 a in 10555 Berlin beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 15345 Rehfelde in der Gemarkung Werder, Flur 4, Flurstück 61 eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben (Az.: G02824). Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage des Typs Nordex N175/6.8 MW mit einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Nabenhöhe von 179 m und einer Gesamthöhe von 266,5 m über Grund. Die Nennleistung beträgt 6,8 MW. Zu der Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist im zweiten Quartal 2026 vorgesehen.

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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