Vorhaben im Überblick

Negative Vorprüfungen

Bekanntmachung gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) über die Feststellung des Nichtbestehens der UVP-Pflicht für die Planänderung zum Planfeststellungsverfahren Deichsanierung Rees-Löwenberg, 2. Planungsabschnitt

28.10.2025

Der Deichverband Bislich-Landesgrenze beabsichtigt, den Planfeststellungsbeschluss vom 25.04.2017 zur Deichsanierung Rees-Löwenberg, 2. Planungsabschnitt (Az.: 54.04.01.01.2016/01) in der Fassung des 1. Änderungsbescheides vom 16.05.2019 (Az.: 54.04.01.01-39) um folgende Punkte zu ändern: 1. Verschiebung und Teilung der Erschließungsrampe bei Stat. ca. 1+100 sowie Änderung der Höhe der Berme im Bereich Stat. ca. 1+140 bis 1+275; 2. Verschiebung der Erschließungsrampe bei Stat. ca. 1+800; 3. Änderung der Deichüberfahrt bei Stat. 2+050 bis 2+350; 4. Entfall des Wirtschaftsweges zwischen Stat. 1+450 bis 2+250. Hierzu hat der Deichverband Bislich-Landesgrenze mit Datum vom 29.05.2024 einen Antrag auf 2. Änderung des Planfeststellungsbeschlusses gestellt. Für das o. a. Vorhaben hat der Deichverband Bislich-Landegrenze Ergänzungsunterlagen vom 09.05.2025 zur Feststellung über das Bestehen oder Nichtbestehen der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt.

Wasserwirtschaftliche Vorhaben
Zulassungsverfahren

B 247: Neubau Ortsumgehung Duderstadt Südteil (Ortsumgehung Gerblingerode)

28.10.2025

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Goslar, plant den Neubau der Ortsumgehung Duderstadt (B 247) von nördlich Tiftlingerode (Am Euzenberg) bis zur Landesgrenze Niedersachsen/ Thüringen von Bau-km 13+294,403 bis Bau-km 16+580,322 in den Gemarkungen Duderstadt, Tiftlingerode, Gerblingerode und Immingerode. Die vorliegende Planung beinhaltet als sogenannte Verkehrseinheit (VKE) 3 die Verlegung der Bundesstraße, den Bau der Anschlussstelle K 112 und den Bau des ca. 400 m langen Pferdebergtunnels sowie die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Die VKE 3 schließt im Norden nahtlos an die bereits fertiggestellte VKE 2 und im Süden an die erste Verkehrseinheit in Thüringen (Ortsumgehung Teistungen) an. Zuständig für das hierfür notwendige Planfeststellungsverfahren in Thüringen ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Verkehrsvorhaben

Im letzten Jahr bearbeitete sowie laufende Verfahren

Informationen

Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist es, die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt frühzeitig zu erkennen und ihre Ergebnisse bei der Entscheidung über die Zulassung eines Vorhabens zu berücksichtigen. Sie dient einer wirksamen Umweltvorsorge.

Die UVP wird in dem Verfahren durchgeführt, das die abschließende Entscheidung über die Zulassung des jeweiligen Vorhabens zum Ziel hat. Die Öffentlichkeit wird bei der Durchführung der UVP beteiligt.

Im UVP-Portal dieser Internetseite können Sie sich über UVP-pflichtige Vorhaben, deren Verfahrensstand, Auslegungs- und Erörterungstermine, eingestellte Unterlagen, Berichte und Empfehlungen sowie die anschließende Entscheidung informieren. Sie können ein Vorhaben entweder auf der Startseite über die Suchfunktion bzw. durch die Auswahl einer Kategorie finden, oder über die Auswahl eines Vorhabens auf der Karte, auf der die Vorhaben mit ihrem (zukünftigen) Standort hinterlegt sind.

Die UVP ist im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und ergänzend in den Landesgesetzen zur Umweltverträglichkeitsprüfung verankert. Das UVPG und die landesrechtlichen Regelungen setzen die Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten um. Welche Vorhaben einer UVP bedürfen, ist in der Anlage 1 zum UVPG und der Verordnung über die UVP bergbaulicher Vorhaben aufgeführt. Darüber hinaus gibt es auf Landesebene weitere Vorhaben, die aufgrund des jeweiligen Landesrechts UVP-pflichtig sind.

Die Durchführung einer UVP erfolgt stets unter Beteiligung fachlich betroffener Behörden und der Öffentlichkeit, denen es so ermöglicht wird, zu den Umweltauswirkungen eines Vorhabens Stellung zu nehmen. Ziel ist es, eine hohe Transparenz in den Entscheidungsprozessen zu erreichen, um letztlich zu einer verstärkten Einbindung der Öffentlichkeit beizutragen. Zur Verbesserung des Informationszugriffs und damit zur Erleichterung der Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit sehen die UVP-Richtlinie und das UVPG die Einrichtung von UVP-Portalen des Bundes und der Länder vor.

Weiterführende Links zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung:

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