Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Waldhufen, Ullersdorfer Straße 1, 02906 Waldhufen hat bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 19. September 2022 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann.

Das Vorhaben besteht aus sechs Teilmaßnahmen. Alle Maßnahmen sind an Nebengewässern 2. Ordnung des Schwarzen Schöps geplant. Der Schwarze Schöps selbst ist von den geplanten Maßnahmen nicht betroffen. Die Maßnahme WH 06 beinhaltet den Neubau eines Abschlagwerks. Die Maßnahmen WH 7 und WH 8 umfassen den Umbau/Rückbau einer vorhandenen Natur-steinbogenbrücke. Die Ertüchtigung des Umflutgerinnes Jänkendorf und des Entwässerungsgrabens als Umflutgerinne werden im Rahmen der Maßnahmen WH 09 und WH 10 umgesetzt. Der Neubau von Durchlässen im Straßendamm wird mit der Maßnahme WH 13 realisiert.

Das Vorhaben „Umsetzung nWAP Waldhufen, Maßnahmen HWS.WH 6-10 und 13“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

28.08.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung keine UVP-Pflicht-Waldhufen ( Bekanntmachung keine UVP-Pflicht-Waldhufen.docx )