Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Karl Kraft Steinwerke OHG, Nattheimer Straße 201 in 89520 Heidenheim betreibt auf Flst.-Nr. 252, Gewann Brandelshauser Hau, Flur 1, Gemarkung Heidenheim einen Steinbruch zum Abbau von hochwertigem Weißjura-Kalkstein (Steinbruch Waibertal West).
Der Steinbruch befindet sich im Waibertal, einem östlichen Seitentrockental des oberen Brenztals, nördlich der Kreisstraße K 3009 zwischen den Heidenheimer Teilorten Aufhausen und Großkuchen. Östlich des obigen Steinbruchs liegt das Gelände des Steinbruchs der Firma Schön + Hippelein, im Norden und Westen schließt sich der Staatsforst an. Im derzeitigen Steinbruchbetrieb werden laut Angabe der Antragstellerin bedarfsabhängig ca. 800.000 bis 900.000 m3 hochwertiger Weißjura-Kalkstein pro Jahr abgebaut.

Da die zuletzt am 28.09.2006 genehmigten Abbaugrenzen in Kürze erreicht sein werden, beantragt die Firma Karl Kraft Steinwerke OHG die Erweiterung des bestehenden Abbaugeländes um 32,61 ha auf Flst.-Nr. 252 (Gewann Brandelshauser Hau), Flur 1, Gemarkung Heidenheim und Flst.-Nr. 254/1 (Gewann Zellerhau), Gemarkung Königsbronn-Ochsenberg. Der Antrag vom 14.12.2017 ging beim Landratsamt Heidenheim am 14.12.2017 ein. Die Antragsunterlagen wurden zuletzt am 14.08.2019 ergänzt.
Die geplanten Erweiterungsflächen schließen sich direkt nördlich und westlich an den bestehenden Steinbruchbetrieb an. Die geplante Erweiterung setzt sich zusammen aus dem Abbaufeld West mit ca. 6,66 ha und dem Abbaufeld Nord mit ca. 25,95 ha. Die tiefste, nur kurzzeitig offenliegende Abbausohle beträgt bei beiden Abbaufeldern 515 Meter über Normalnull (m ü. NN). Durch die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs werden ausschließlich forstwirtschaftlich genutzte Flächen in Anspruch genommen.
Mit der geplanten Erweiterung soll auch die Abbaumenge dem aktuellen Bedarf angepasst werden. Diese soll zukünftig bis zu max. 900.000 m3 Kalkstein pro Jahr betragen. Der Abbau erfolgt, nach Entfernung des Oberbodens und des nicht verwertbaren Abraums, durch Sprengungen, die je nach Bedarf zwei- bis viermal pro Woche durchgeführt werden. Der gelöste Kalkstein wird dann vor Ort selektiert und aufbereitet. Vorgesehen ist weiterhin die schrittweise Wiederverfüllung und Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen.
Nach Genehmigungserteilung soll der Abbau auf den Erweiterungsflächen fortgesetzt werden.

Die Erweiterung liegt innerhalb des rechtskräftig ausgewiesenen Vorranggebiets für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe Nr. 15 „Steinbruch Waibertal (West)“ der Teilfortschreibung Rohstoffsicherung des Regionalplans 2010 der Region Ostwürttemberg (Plansatz 3.5.1 (Z)).

Die Erweiterung des bestehenden Steinbruchs um 32,61 ha bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach §§ 4, 10 und 16 BImSchG i. V. m. §§ 1 und 2 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV. Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) der 4. BImSchV i. V. m. Ziffer 2.1.1 des Anhangs zur 4. BImSchV wird das Genehmigungsverfahren im förmlichen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Zuständige Genehmigungsbehörde für das Vorhaben ist das Landratsamt Heidenheim. Das Vorhaben unterfällt des Weiteren der Ziffer 2.1.1 der Anlage 1 zum UVPG. Danach besteht nach § 1 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. m. § 9 Abs. 2 Nr. 1, § 6 UVPG die Pflicht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung wurde mit Entscheidung des Landratsamtes Heidenheim vom 23.01.2020 erteilt.

UVP-Kategorie

Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Heidenheim
Regierungspräsidium Stuttgart
Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht - untere Immissionsschutzbehörde

Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
Postfach 1580
89505 Heidenheim
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: bauamt@landkreis-heidenheim.de
Telefon: 0 73 21 / 3 21 - 0
Fax: 0 73 21 / 321 - 1320
URL: https://www.landkreis-heidenheim.de

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

23.01.2020

Erörterungstermin

Zeitraum der Erörterung

26.11.2019

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

06.09.2019 - 07.10.2019