Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die GELSENWASSER AG (Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen) hat am 17.06.2025 einen Rahmenbetriebsplan gemäß § 52 Abs. 2a und 57a Abs. 2 des Bundesberggesetzes (BBergG) mit UVP-Bericht nach Maßgabe des § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zur Zulassung eingereicht. Betroffen von dem Vorhaben ist die Stadt Haltern am See. Der eingereichte Rahmenbetriebsplan sieht die Vertiefung des Nordbeckens der Talsperre Haltern zur Gewinnung von Quarzsand vor. Zweck des Vorhabens ist die weitere Ausnutzung der hochwertigen Lagerstätte ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Die Gewinnung soll ausschließlich unter der bestehenden Wasseroberfläche erfolgen und würde zu einer Vertiefung der Gewässersohle von 24,40 m NHN auf 16,40 NHN führen. Die Wassertiefe des Stausees würde sich dadurch um 8 m (von 15 m auf 23 m) erhöhen. Der Abbaubereich hat einen Uferabstand von rd. 60 m. Gem. § 1 Nr. 1 lit. b) bb) der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist für betriebsplanpflichtige Vorhaben im Tagebau mit der Notwendigkeit einer nicht lediglich unbedeutenden und nicht nur vorübergehenden […] wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung nach Maßgabe der §§ 57a und 57b BBergG durchzuführen. Dies ist im vorliegenden Verfahren der Fall.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Arnsberg
Dezernat 62 - Rohstoffgewinnung
Goebenstraße 25
44135
Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de |
Telefon: | 02931 82-0 |
URL: | https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
08.07.2025 - 07.08.2025