Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Erftverband, Am Erftverband 6, 50126 Bergheim, hat gemäß § § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekannt-machung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW.S. 559 ff.) beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung zur Ertüchtigung und Beseitigung der Hochwasserschäden sowie zum Bau und Betrieb ei-ner Prozesswasserbehandlungsanlage (PWBA) auf der Kläranlage Erftstadt-Köttingen erteilt zu bekommen. In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr. 13.1.2 organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als 9.000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch belastetes Abwasser von 900 cbm bis weniger als 4.500 cbm Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser), ausge-wiesen. Gem. § 9 Abs. 2, Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Satz 1 ist in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. den Vorgaben dieses Geset-zes unterzogen werden muss. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der ge-nannten Kriterien der Anlage 3 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf UVP - rele-vante Schutzgüter zu erwarten sind. Diese Entscheidung wird hiermit gem. § 5 (2) UVPG bekannt gemacht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Bezirksregierung Köln
Dezernat 54 - Wasserwirtschaft
von Meer, Jörg, Herr
Zeughausstrasse 2-10
50667
Köln
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | poststelle@bezreg-koeln.nrw.de |
Telefon: | +49(0)221-147-0 |
Fax: | +49(0)221-147-3185 |
URL: | https://www.bezreg-koeln.nrw.de |
Datum der Entscheidung
06.07.2022