Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Wasserrechtliche Erlaubnisse für eine temporäre Grundwasserförderung und –absenkung und Einleitung in ein Oberflächengewässer II. Ordnung (Leine) sowie die Feststellung der Erlaubnisfreiheit des Einbringens von Stoffen in das Grundwasser, Südschnellweg, B 3, Gemarkung Ricklingen, Flur 4, Flurstück 15/5 und Gemarkung Döhren, Flur 3, Flurstück 97/8 und Flur 2, Flurstück 226/1. Für das geplante Bauvorhaben (Abriss und Neubau der Leineflutmuldenbrücke) ist der Betrieb einer temporären Grundwasserhaltung bzw. das Lenzen von Baugruben mittels anschließender Restwasserhaltung mit einhergehender Grundwasserspiegelabsenkung mit einem Absenkziel von 5,00 m am tiefsten Punkt sowie die damit verbundene Einleitung des geförderten und aufgereinigten Grundwassers geplant. Nach einer Aufreinigung soll das geförderte Grundwasser in das nahegelegene Oberflächengewässer II. Ordnung (Leine) eingeleitet werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist nicht erforderlich, denn die nach § 7 Abs. 1 S. 1 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) in Verbindung mit der laufenden Nummer 13.3.3 der Anlage 1 zum UVPG durchzuführende UVP-Vorprüfung hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf Schutzgüter im Sinne des § 2 Abs. 1 des UVPG u. a. durch ein umfangreiches Grundwassermonitoring, Einleitung des geförderten und aufgereinigten Grundwassers in ein Oberflächengewässer sowie Schutzmaßnahmen der zu schützenden Güter (Bspw. Fischfauna sowie Gehölz und Vegetation) nicht zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Region Hannover, Niedersachsen
Team 36.29 Gewässerschutz Ost
Hildesheimer Straße 20
30169
Hannover
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | gewaesserschutz@region-hannover.de |
Telefon: | +49 (0)511 616-21055 |
Fax: | +49 (0)511 616-11001 |
URL: | https://www.hannover.de/ |
Datum der Entscheidung
09.07.2025