Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Heinrich-Hertz-Str. 6 in 03044 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 14641 Wustermark in der Gemarkung Buchow-Karpzow, Flur 4, Flurstück 4 sowie in der Gemarkung Hoppenrade, Flur 3, Flurstück 124 zwei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Beantragt sind zwei Windenergieanlagen des Typs Siemens Gamesa SG 6.6-170. Hierbei handelt es sich um eine geschwindigkeitsvariable dreiblättrige Windenergieanlage mit einer Nennleistung von 6.600 kW, einer Nabenhöhe von 165 m, einem Rotordurchmesser von 170 m sowie eine Gesamthöhe von 250 m. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des Standortes sowie der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung (u. a. schallreduzierter Betriebsmodus, Schattenwurfabschalteinrichtung, Eiserkennungssystem, Bauzeitenregelungen, Fledermausabschaltzeiten) keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen erwarten, die nach § 25 Absatz 2 bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Durch eine UVP sind keine weiterreichenden Aussagen zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
16.06.2025