Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für den Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen, vertreten durch die Betriebsführerin Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen, wurde mit Datum vom 26.02.2025 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser zum Zwecke der Erschließungssanierung zur geplanten Nutzung des Stollenwassers zur öffentlichen Trinkwasserversorgung i. V. m. der Erneuerung der Entnahmeleitung und Sicherstellung einer geordneten Ableitung erteilt. Für die Benutzung ist gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Anlage 1, Nr. 13.3.2 UVPG, bei Vorhaben mit einer Größe oder Leistung ab 100.000 m³ eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht in Bezug auf die Schutzkriterien gem. Anlage 3 UVPG durchzuführen. Diese allgemeine Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hat und somit in der Folge die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ebenfalls nicht erforderlich ist. Dies wird gem. § 5 Abs. 2 UVGP durch die Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf in der Ausgabe der KW 9, am 28.02.2025, veröffentlicht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Montabaur

Kirchstraße 45
56410 Montabaur
Postfach Montabaur
1227 Montabaur
Rheinland-Pfalz
Deutschland

E-Mail: poststelle33@sgdnord.rlp.de
Telefon: 02602 - 152 - 0
Fax: 02602 - 152 - 4100
URL: https://sgdnord.rlp.de/

Datum der Entscheidung

26.02.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2025-02-20_#UVP_a-Vorpruefung_gemaess_UVPG ( 2025-02-20_#UVP_a-Vorpruefung_gemaess_UVPG.pdf )
2025-02-20_#UVP_b-Bekanntgabe_UVP-Verzicht ( 2025-02-20_#UVP_b-Bekanntgabe_UVP-Verzicht.pdf )