Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntmachung Genehmigungsverfahren nach den §§ 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) – Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprü-fung (Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 5 des Gesetzes über die Umwelt-verträglichkeitsprüfung) Die Windenergie Marienmünster/Bredenborn GbR, Vattmannstraße 3, 33100 Paderborn, be-antragt gemäß § 16 BImSchG eine Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von einer Wind-energieanlage des Typs N175/6.X (179 m Nabenhöhe, 266,5 m Gesamthöhe) in 37696 Mari-enmünster, Gemarkung Bredenborn, Flur 2, Flurstück 19. Die o. g. Windenergieanlage ist unter Nr. 1.6.2 des UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteiligere Umweltauswirkungen zu er-warten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der eingereichten Antragsunterla-gen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Verfahren nach § 16 BImSchG nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben im Vergleich zur bestehenden Situation keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass durch das Vorhaben keine erhebliche Ver-schlechterung für die betroffenen Schutzgüter zu erwarten ist. Die immissionsschutzrechtli-chen Richtwerte in Bezug auf das Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit werden ein-gehalten, erhebliche nachteiligere Auswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere, Pflan-zen, biologische Vielfalt; Fläche, Boden; Wasser; Klima, Luft; Landschaft und kulturelles Erbe sowie sonstige Sachgüter können im Vergleich zur Ausgangssituation ferner nicht festgestellt werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt somit. Diese Feststellung ist selbstständig nicht anfechtbar. Die Entscheidung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Madita Wiedemeier zur Verfügung. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 17.07.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Dr. Kathrin Weiß Az: 43.0011/25/1.6.2 Fachbereichsleitung

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Kreis Höxter - Der Landrat
Untere Immissionsschutzbehörde

Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@kreis-hoexter.de
Telefon: 05271-965-0
Fax: 05271-37926
URL: https://www.kreis-hoexter.de

Datum der Entscheidung

12.06.2025

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung ( bekanntmachungen )