Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Zusamaltheim, vertreten durch den 1. Bürgermeister Herrn Stephan Lutz, Wertinger Str. 6 a, 86637 Zusamaltheim muss für das Einleiten von Misch- und Niederschlagswasser in den Augraben und in die Zusam eine Rückhaltung von 68 m³ erbringen. Für die Herstellung dieses Retentionsraumes ist die Umgestaltung der Uferbereiche am Graben zur Zusam auf dem Grundstück Fl.Nr. 138/2 Gemarkung Zusamaltheim geplant. Hierfür hat der Vorhabenträger unter Vorlage der Antragsunterlagen vom 23.06.2023/24.10.2023 die Erteilung einer Planfeststellung/-genehmigung nach §§ 67, 68 WHG beantragt. Für das Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG i.V.m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die überschlägige Prüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben wird.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Dillingen an der Donau
Große Allee 24
89407
Dillingen an der Donau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Telefon: | +49 9071 51-0 |
Fax: | +49 9071 51-101 |
URL: | http://www.landkreis-dillingen.de |
Datum der Entscheidung
24.07.2025