Allgemeine Vorhabenbeschreibung
In dem Zusammenlegungsverfahren Oppenau (West) ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Zusammenlegungsgebietes eine Änderung des Ausbauplans erforderlich geworden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da von der Baumaßnahme keine erheblichen Schädigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten sind und auftretende Beeinträchtigungen mit tauglichen landschaftspflegerischen Maßnahmen vermieden bzw. minimiert werden können. Weitere verfahrensbezogene Unterlagen sind unter https://www.lgl-bw.de/2353 einsehbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungsbezirk Freiburg
LRA Ortenaukreis
Amt Vermessung & Flurneuordnung
Badstraße 20
77652
Offenburg
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | vermessung-flurneuordnung@ortenaukreis.de |
Telefon: | 0781 805-1900 |
Fax: | 0781 805-1950 |
URL: | https://ortenaukreis.de |
Datum der Entscheidung
16.07.2024