Allgemeine Vorhabenbeschreibung

In dem Zusammenlegungsverfahren Oppenau (West) ist für die zweckmäßige Neugestaltung des Zusammenlegungsgebietes eine Änderung des Ausbauplans erforderlich geworden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist, da von der Baumaßnahme keine erheblichen Schädigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten sind und auftretende Beeinträchtigungen mit tauglichen landschaftspflegerischen Maßnahmen vermieden bzw. minimiert werden können. Weitere verfahrensbezogene Unterlagen sind unter https://www.lgl-bw.de/2353 einsehbar.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungsbezirk Freiburg
LRA Ortenaukreis
Amt Vermessung & Flurneuordnung

Badstraße 20
77652 Offenburg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: vermessung-flurneuordnung@ortenaukreis.de
Telefon: 0781 805-1900
Fax: 0781 805-1950
URL: https://ortenaukreis.de

Datum der Entscheidung

16.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Öffentliche Bekanntmachung_gez ( Öffentliche Bekanntmachung_gez.pdf )