Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Inning a. Ammersee hat beim Landratsamt Starnberg die Plangenehmigung für einen Gewässerausbau des Inninger Bachs zwischen Walchstadter Straße und Rathaus im Gemeindegebiet Inning a. Ammersee beantragt (gemäß § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz – WHG). Das bestehende U-Profil des Inninger Bachs soll auf einer Länge von ca. 120 m auf der rechten Gewässerseite rückgebaut und das Ufer abgeflacht werden. Die Böschung wird mit Wasserbausteinen befestigt. Im Bereich der Bachsohle werden mehrere große Steine als Strömungslenker verlegt. Wo es möglich ist, wird die Sohle aufgeweitet und gumpenartige Vertiefungen geschaffen, so dass Fische bei Niedrigwasser einen Rückzugsort haben. Die Böschung und die Randbereiche werden mit Gräsern und Stauden begrünt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg
Untere Wasserbehörde
Küspert, Martin, Herr
Strandbadstr. 2
82319
Starnberg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | martin.kuespert@lra-starnberg.de |
Telefon: | +49 8151 148-77367 |
Fax: | +49 8151 148-11367 |
URL: | http://www.landkreis-starnberg.de |
Datum der Entscheidung
04.09.2024