Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bei der Stadt Augsburg, Umweltamt, Untere Wasserrechtsbehörde, beantragte die Universitätsklinikum Augsburg A.ö.R. die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis. Geplant ist das Zutagefördern von Grundwasser aus dem Notbrunnen VI/1 (Klinikum) für die Betriebswasserversorgung des Universitätsklinikums Augsburg und der Kinderklinik im Bereich des Grundstücks mit der Flnr. 475, Gemarkung Kriegshaber (Stenglinstraße 2, 86156 Augsburg). Die Grundwasserentnahme dient heutzutage der Betriebswasserversorgung als Kühl-, Spül-, Speise- und Löschwasser. Es ist keine Trinkwasserqualität erforderlich. Das Universitätsklinikum Augsburg fördert aus dem rund 155 m tiefen Bohrbrunnen VI/1 mittels zwei baugleichen Pumpen insgesamt bis zu max. 44 l/s, bis zu max. 1.200 m³/Tag und 180.000 m³/Jahr. Die momentane Entnahmemenge beträgt insgesamt max. 44 l/s. Sämtliches anfallendes Abwasser wird der städtischen Kanalisation zugeführt, es erfolgt keine Versickerung. Für die geplante Maßnahme ist zunächst eine wasserrechtliche Erlaubnis bis zum 31.12.2026 erforderlich. In diesem zeitlichen Rahmen wird die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis für die Maßnahme geprüft.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Stadt Augsburg
Umweltamt Augsburg

Schießgrabenstr. 4
86150 Augsburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: stadt@augsburg.de
Telefon: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-7323
URL: http://www.augsburg.de

Datum der Entscheidung

18.12.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

23-224 Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstraße, GW-Entnahme aus Notbrunnen VI_1, allg. Vorprüfung Einzelfall UVPG, Bekanntmachung 2024 12 18 ( 23-224 Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstraße, GW-Entnahme aus Notbrunnen VI_1, allg. Vorprüfung Einzelfall UVPG, Bekanntmachung 2024 12 18.pdf )