Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 UVPG: Die Gemeinde Gingen an der Fils beabsichtigt Hochwasserschutzmaßnahmen und die naturnahe Umgestaltung des Marrbachs in Gingen an der Fils zwischen Bahndamm und dem Durchlass „Am Teilweg“. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 S. 1 WHG. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen und festzustellen, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Stuttgart
Landratsamt Göppingen
Umweltschutzamt

Lorcher Straße 6
73033 Göppingen
Postfach 809
73008 Göppingen
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: umweltschutzamt@lkgp.de
Telefon: +49 7161 202-2201
Fax: +49 7161 202-2290
URL: https://www.landkreis-goeppingen.de

Datum der Entscheidung

01.08.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2024-07-30_Bekanntgabe_UVPG_2 ( 2024-07-30_Bekanntgabe_UVPG_2.pdf )