Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 UVPG über das Ergebnis der Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 UVPG: Die Gemeinde Gingen an der Fils beabsichtigt Hochwasserschutzmaßnahmen und die naturnahe Umgestaltung des Marrbachs in Gingen an der Fils zwischen Bahndamm und dem Durchlass „Am Teilweg“. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 S. 1 WHG. Gemäß § 7 Abs. 2 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 ist für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen und festzustellen, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Landratsamt Göppingen
Umweltschutzamt
Lorcher Straße 6
73033
Göppingen
Postfach 809
73008 Göppingen
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umweltschutzamt@lkgp.de |
Telefon: | +49 7161 202-2201 |
Fax: | +49 7161 202-2290 |
URL: | https://www.landkreis-goeppingen.de |
Datum der Entscheidung
01.08.2024